Im entsprechenden Tutorial steht nichts darüber, immerhin dreht sich bei jenem alles um 3-Karten-Skat-Fälle und nicht um 1-Karten-Skat-Fälle.
Normalerweise hilft in solchen Fällen 3.3.9 ISkO weiter.
3.3.9 ISkO: "Hat ein Spieler vor Beendigung des Reizens den Skat angesehen oder aufgenommen oder die Karten eines Mitspielers unberechtigt eingesehen, ist er vom weiteren Reizen auszuschließen. Außerdem sind die anderen Spieler nicht mehr an ihr Reizgebot gebunden. Sie können einpassen oder neu reizen. Das gilt auch, wenn der Kartengeber oder ein anderer Mitspieler den Skat vor Beendigung des Reizens angesehen hat. Spieler, die vor Abgabe eines Reizgebotes gepasst haben, dürfen nicht am neuen Reizvorgang teilnehmen (siehe auch 3.3.10 ISkO)."
Da der Regelverstoß vor Beendigung des Reizens begangen, aber erst nach Beendigung des Reizens festgestellt wurde, müssen die Spieler sich nach 3.3.10 ISkO (S. 3) richten, d. h. Mittelhand kann nicht neu reizen, wie ihr das in einem Fall nach 3.3.9 ISkO, wo der Alleinspieler noch nicht ermittelt ist, erlaubt gewesen wäre (Hinterhand wäre natürlich so oder so vom Reizen ausgeschlossen gewesen).
3.3.10 ISkO: "Will jemand ein Spiel machen, obwohl der Skat von einem Spieler vor Beendigung des Reizens aufgenommen wurde, hat der Kartengeber aus den 12 Karten, die vom Schuldigen zu mischen sind, zwei Karten als Skat verdeckt zu ziehen. Der ursprünglich gelegene Skat ist nur dann auszuhändigen, wenn er von allen Spielern eindeutig ausgemacht werden kann. Wird dieser Regelverstoß vor Beendigung des Reizens begangen, aber erst nach Beendigung des Reizens festgestellt, muss der Alleinspieler vor Skataufnahme entscheiden, ob er spielen oder einpassen will."
Für den vorliegenden Fall bedeutet das: Vorhand ist Alleinspieler geworden. Sie muss gemäß 3.3.10 S. 3 ISkO entscheiden, ob sie spielen oder einpassen will. Will sie spielen, muss das Kartenziehverfahren nach 3.3.10 S. 1 ISkO entsprechend angewendet werden (entsprechend, weil Hinterhand nur eine Karte des Skats mit aufgenommen hat, 3.3.10 S. 1 ISkO aber von der Aufnahme beider Skatkarten ausgeht). Auch ohne (eine mir bekannte) Entscheidung des Deutschen Skatgerichts zu einem solchen Fall sollte man sinnvollerweise so verfahren, dass der Kartengeber nur eine Karte aus dem von Hinterhand gemischten Blatt zieht.
Ebenfalls denkbar, aber weniger sinnvoll wäre es übrigens, Hinterhand die zweite Skatkarte aufnehmen zu lassen und dann nach 3.3.10 S. 1 ISkO direkt zu verfahren. Vielleicht werden ja 3.3.9/3.3.10 ISkO auf dem nächsten Skatkongress so erweitert, dass man dem Alleinspieler diesbezüglich ein Wahlrecht einräumt.