Falsches Ausspiel

Fragen zur ISkO

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Falsches Ausspiel

Beitragvon brobelix » 1. Jul 2017 23:03

Moin,

heute in der Liga passierte Folgendes:
Der AS ist zum 8. Stich in VH und spielt Herz. Er hat nur noch klhe10 in Trumpf, der Spieler in HH hält noch klheas klheda und eine Kreuzlusche.
Es folgt 8. klpi09 klpida. HH überlegt kurz und sticht mit klheda. Bevor er klheas nachspielen kann, spielt MH jedoch aus, der den Einstich nicht bemerkt hatte. Der AS gewann also dieses ungewinnbare Spiel durch diesen Regelverstoß. So weit, so klar und ärgerlich.

Im Nachgang stellte ich mir aber die Frage, ob HH - falls er irgendwie gemerkt hätte, dass MH nur auf einen Abwurf wartet und nicht mit Abstich rechnet - gleichzeitig zum Einstich oder gar kurz vorher so etwas wie "den steche ich mal" oder Vergleichbares sagen könnte, um den Mitspieler vielleicht noch aufmerksam zu machen.

Wäre das als (mögliche) Hinderung an falschem Ausspiel zu werten, wenn der AS einen Schiedsrichter rufen würde?

Schöne Grüße
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Re: Falsches Ausspiel

Beitragvon Miri23 » 2. Jul 2017 08:09

Nö. Finde ich vertretbar und habe ich auch schon sicherheitshalber gemacht, bevor der schnarchnasige Mitspieler Unsinn treibt.
Habe auch noch nie gehört, dass in so einem Fall ein Schiri gerufen wurde.
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel - unter Null gibt's gar nix - was interessiert mich mein Geschwätz von gerade eben?!?
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Re: Falsches Ausspiel

Beitragvon Eric » 11. Jul 2017 19:59

So ähnliches hatten wir das schon vor einiger Zeit schon mal.

viewtopic.php?f=2&t=11626

Mich wundert es ein wenig, dass die "jedes Wort auf die Goldwaage lege Fraktion" sich so ruhig verhält. Weil da ist es doch klar - Hinderung am Ausspiel. Skat ist ein Kartenspiel und keine Unterhaltung. Jeder der außer für Reizwerte oder Spielansagen sein Maul öffnet und Laute austreten lässt, begeht latent einen Regelverstoß. :D

Wie auch schon im anderen Fred sehe ich beim Hindern am unberechtigten Ausspiel und z.B. einem Kartenverrat einen Unterschied. Der 4.2.9 spricht klar von "geeignet sein", der 4.1.8 eben nicht. Daher setzt für mich die Hinderung am unberechtigten Ausspiel auch immer zwingend die nachweisliche Absicht zu eben diesem voraus. Auf den konkreten Fall übertragen würde es für mich daher schon einen gewaltigen Unterschied machen, ob der Partner in MH mehr oder weniger regungslos meine Karte erwartet, was natürlich bedeuten KANN, dass er einen Abwurf erwartet und sich schon seine nächste Karte überlegt, aber genauso gut eben auch bedeuten KANN, dass auch ihm nach dem bisherigen Spielverlauf klar ist, wie die Restkarten stehen und er doch sehr überrascht wäre, wenn ich hinten abwerfen würde. In so einem Fall aufgrund von "den steche ich mal" auf Regelverstoß nach 4.1.8 zu entscheiden wäre für mich an so langen Haaren herbeigezogen, dass dafür eigentlich nur noch Rapunzel in Frage käme.
Wenn der Partner in MH aber z.B. unmittelbar nachdem er seine Karte gelegt hat eine nächste , vermutlich zum Ausspiel vorgesehene Karte aus seinen verbleibenden 2 Handkarten nimmt, halte ich es bei gleicher Bemerkung absolut nicht für abwegig hier auf einen Regelverstoß nach 4.1.8 zu entscheiden. ( Wenngleich ich es vom AS immer noch etwas kleinlich fände, überhaupt darauf zu pochen. Goldwaage halt .... :) ).
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
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