Damit sich mal wieder was rührt: Ein Disput um des Kaisers Bart, vermeidbar, wenn Spieler lernen würden, ordentlich zu reizen.
MH ist in der Serie nicht von den Karten verwöhnt und erblickt plötzlich überrascht einige Buben im Blatt.
Reaktion: "Also einen Grand spiele ich auf jeden Fall."
HH, der selbst öfter den Reizvorgang in VH abkürzt mit Ankündigungen, wie weit er denn mitreizen würde (was mir tierisch auf den Geist geht, nicht nur bei diesem Spieler), hat offensichtlich trotz jahrzehntelanger Turniererfahrung noch nichts von der Rechtmäßigkeit und dem Vorteil oder auch der korrekten Abwicklung einer Sprungreizung gehört: er möchte tatsächlich wissen, wie weit VH gereizt hätte. Nach Belehrung von mir, dass das keineswegs erlaubt sei, lässt er sich gerade noch überreden, den Grand anzuerkennen, will aber keineswegs MH das Recht auf Grand Hand, geschweige denn auf eine Stufenansage zubilligen.
Da MH schließlich ankündigt, mit einem Grand zufrieden zu sein und kein Handspiel zu planen, erkläre ich als Geber und ehemaliger Schiri, dass der gebotene Reizwert 48 sei und bitte, das Reizen fortzusetzen.
Wie genau ist denn hier die Rechtslage? Was würde geschehen, wenn VH tatsächlich seine Spielabsicht kundtun würde?