Unberechtigtes Ausspielen

Fragen zur ISkO

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Unberechtigtes Ausspielen

Beitragvon Pgallert » 5. Okt 2017 11:11

Gibt es eigentlich eine vernuenftige Begruendung fuer den Spielverlust bei unberechtigtem Ausspielen?

Wenn die Gegenspieler es tun, ist es Kartenverrat, ganz klar. Aber beim Alleinspieler?
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Re: Unberechtigtes Ausspielen

Beitragvon Taronga » 5. Okt 2017 11:49

Weil es eine Regel ist, die für alle gilt.
Der AS darf sich auch nicht verwerfen (muss bedienen), ebenfalls eine Regel, die für alle gilt.

Wenn ich jetzt noch mit Gewalt nach einer Begründung suchen muss, warum eine (diese) Regel für alle, und nicht nur für die GP gilt: Ein solcher Regelverstoß durch den AS würde wahrscheinlich Regelverstöße oder (ungewollte) Handlungen der GP provozieren (z.B. AS spielt unberechtigt aus, GS bedient oder gibt vielleicht sogar auf) - und dann?

AS hat keinen Regelverstoß begangen, GS wurde provoziert und darf zurücknehmen, AS kennt nun Karten der GS und kann sein Spiel entsprechend einrichten ... Ich glaube nicht, dass das gewollt ist.

LG
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Re: Unberechtigtes Ausspielen

Beitragvon mr.kite » 5. Okt 2017 12:05

Typisches Beispiel:
MH: krbu kabu kras kr10 krko krda kaas ka10 kako kada
Aufgrund der Reizung spielt der AS Grand. Wäre unberechtigtes Ausspiel nicht verboten könnte er völlig gefahrfrei den Alten auf den Tisch legen und hoffen, dass keiner (rechtzeitig) was sagt. Wenn es doch einer merkt kann er immernoch gewinnen, wenn nicht hat er schonmal mindestens Schneidersieg.
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Re: Unberechtigtes Ausspielen

Beitragvon marvin » 5. Okt 2017 21:53

Genau das ist der Grund. Wenn der AS gefahrlos unberechtigt ausspielen dürfte, dann könnte er versucht sein, sich die VH-Position zu erschleichen. Die Regelung, dass unberechtigtes Ausspiel mit Spielverlust bestraft wird, dient also vor allem der Abschreckung, es gar nicht zu versuchen.

Wenn es immer bemerkt würde, bräuchte man diese Abschreckung nicht. Aber es wird eben nicht immer bemerkt, gerade am Dreiertisch.
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