ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon mannikr » 19. Nov 2017 13:29

Hi,

der AS wird ermittelt bei 24.
Nun nimmt er den Skat auf, drückt ordnungsgemäß und tauft "Null Hand".
Dass dies eine ungültige Spielansage ist, darüber sollte Eingkeit herschen.

Darf er jetzt in der Gattung der Null-spiele noch ein Nullouvert ansagen oder hat er dadurch schon
ein nicht mehr durchführbares Null Spiel bei 24 angesagt und
zwangsläufig ein Farb oder Grand Spiel anhand der vorhanden..... verloren?

Wie seht ihr das?

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Ich muss ganz ehrlich sagen, umso mehr ich es jetzt nochmal hier aufschreibe um so mehr habe ich eine ganz klare Meinung dazu, die vorher noch 60/40 war, ist jetzt 98% pro AS.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Gerd W. » 19. Nov 2017 15:29

Hallo,
- die Spielansage muss sofort korrigiert werden (3.4.5)
- es darf nicht umgedrückt werden (3.4.4)
- das Spiel darf nicht umbenannt werden (3.4.4)
- es muss also die gleiche Spielgattung bzw. Farbe erhalten werden (3.4.5 jeweils ISKO)
Entnommen aus Streitfälle vor Gericht Kapitel C, S. 28
Demnach wäre jetzt NO anzusagen.

mfg
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Eric » 19. Nov 2017 19:10

Aus 3.4.4 :

"Die Ansage eines nicht mehr durchführbaren Nullspiels endet mit dem Verlust eines Farb- oder Grandspiels unter Berücksichtigung der letzten Reizhöhe und der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen."

Folgende Fragen müssen geklärt werden : Gehört der Null-Hand in die Rubrik Nullspiele ? Zweifelsohne Ja. Ist ein Null-Hand nach Skataufnahme noch durchführbar ? Nein.

Daher kann es für mich nur eine Lösung geben : Spielverlust AS.

Ob es Sinn macht, nach Skataufnahme und "Kreuz Hand" den AS umtaufen zu lassen, bei der Ansage "Null" bei gereizten 27 nicht, sei mal dahingetellt. Die - aktuell noch gültige - Regel ist meiner Meinung nach eindeutig.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Miri23 » 19. Nov 2017 19:20

Eric hat geschrieben:Aus 3.4.4 :

"Die Ansage eines nicht mehr durchführbaren Nullspiels endet mit dem Verlust eines Farb- oder Grandspiels unter Berücksichtigung der letzten Reizhöhe und der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen."

Folgende Fragen müssen geklärt werden : Gehört der Null-Hand in die Rubrik Nullspiele ? Zweifelsohne Ja. Ist ein Null-Hand nach Skataufnahme noch durchführbar ? Nein.

Daher kann es für mich nur eine Lösung geben : Spielverlust AS.


Da stimme ich dem Eric komplett zu.
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel - unter Null gibt's gar nix - was interessiert mich mein Geschwätz von gerade eben?!?
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon mannikr » 19. Nov 2017 20:29

Ich habe dazu jetzt etwas gegoogelt und bin auf folgendes gestossen.

Mittelhand wird mit gereizten 27 Alleinspieler und nimmt den Skat auf.
Sie drückt ordnungsgemäss und sagt, während sie die Karten auflegt, einen »Null ouvert-Hand« an.
Die Gegenspieler verlangen sofort Spielverlust für den Alleinspieler, weil er ein Handspiel angesagt habe, obwohl er Skat aufgenommen hat.
Der Alleinspieler bestreitet,
dass seine »Handansage« nach Skataufnahme zum Spielverlust führen würde
.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Der Alleinspieler kann sein Spiel durchführen, das seinem Ausgang entsprechend gewertet wird.

Nach ISkO 3.4.4 ist eine Spielansage ungültig, wenn sie in einem für alle Mitspieler erkennbaren Widerspruch zu grundlegenden Spielbedingungen steht.
Darunter fallen die Ansage eines Handspiels, von offenen Farbspielen, Grand ouvert und Gewinnstufen jeweils nach Skataufnahme.
Umdrücken des Skats und Umbenennen eines Spiels sind nicht statthaft.

Eine ungültige Spielansage – nicht strafbar – ist sofort zu korrigieren.
Dabei muss das angesagte Spiel innerhalb derselben Spielgattung erhalten bleiben (SkO 3.4.5). Bei Handspielen bleibt der Skat unbesehen liegen (SkO 2.2.3 Satz 1).

Da der Alleinspieler den Skat aufgenommen hat, ist für alle Mitspieler erkennbar, dass die Ansage »Null ouvert-Hand« eine ungültige Spielansage ist.
Mittelhand muss allerdings ein Spiel innerhalb derselben Spielgattung durchführen.
Sie kann bei einem Reizwert von 27 ihren Null ouvert spielen, der seinem Ausgang entsprechend gewertet wird.


Somit bin ich jetzt sogar zu 100% überzeugt, dass der AS bei meinem Ausgangsfall ein NO spielen darf.
Sorry Miri das ich wieder mal anderer Meinung bin wie du und natürlich Eric
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Miri23 » 19. Nov 2017 21:18

Das macht mir nix aus, Manni, ich bleibe trotzdem bei meiner und Erics Meinung.
Richtig oder falsch werden uns schon noch andere Koniferen erläutern! :juggle:

Ach ja und bei deinem zitierten Beispiel finde ich das Reizgeschehen deutlich unterschiedlich zum dargelegten Fall.
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel - unter Null gibt's gar nix - was interessiert mich mein Geschwätz von gerade eben?!?
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon mr.kite » 19. Nov 2017 23:53

Wir hängen hier am Thema "Gattung". Mannikr meint, die Gattung hieße "Nullspiele" und umfasse Null, Null-Hand. Null-ouvert und Null-Ouvert-Hand. Er folgert daraus, dass im Falle einer ungültigen Ansage man sich das passende heraussuchen kann. Das sehe ich aber anders. Offene und geschlossene Spiele können aus meiner Sicht nicht einer Gattung angehören. Für mich darf eine Null-Hand-Ansage nur in eine Nullansage verändert werden und die damit entstehenden Folgen erzeugen.

Ein anderes ist mMn im Sinne eines fairen Skatspieles auch nicht vorstellbar. Denn dann wäre ja der, der einen "doppelten Regelverstoß" begeht besser gestellt als der, der nur ein überreiztes Spiel ansagt. Dementsprechend sind die oben zitierten Regelungen im Sinne des 4.5.2 so zu deuten, dass der AS hier ein Spiel verloren hat.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Hulsch » 20. Nov 2017 14:29

Hallo mannikir,

das von dir gepostete Beispiel ist hier garnicht relevant.

Im Beispiel: Null-Ouvert-Hand ...da wird Hand gestrichen, da nach Skataufnahme, Reizwert 27 ist erreicht bzw. überboten (46), Dadurch darf der AS spielen

Hier: Null-Hand... Da wird Hand ebenfalls gestrichen => Reizwert 23 bei gebotenen 24. Das heist Nullspiel ist nicht mehr durchführbar ergo Verlust Farbspiel mit Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen.

Wie miri schon sagte, Erics Erklärung stimmt zu 100%

vg

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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon marvin » 21. Nov 2017 20:36

mr.kite hat geschrieben:Offene und geschlossene Spiele können aus meiner Sicht nicht einer Gattung angehören.


Wenn das so wäre, dürfte man eine Ansage "Grand ouvert" nach Skataufnahme auch nicht in einen normalen Grand umtaufen, was aber das zitierte ISkG-Urteil nahelegt.

Schauen wir doch einfach in die ISkO: "Spielgattung" ist in 2.1.1 definiert:
"unterscheidet man zwischen den drei Gattungen Farbspiele, Grandspiele und Nullspiele."

Nach 2.1.2 gehören zur Gattung der Nullspiele die vier möglichen Spiele "Null", "Null ouvert", "Null Hand" und "Null Hand ouvert".

Also, wenn es nur darum geht, ob "Null Hand" und "Null ouvert" der gleichen Gattung angehören, dann wäre die Antwort: Ja, diese Korrektur ist zulässig.

Allerdings weiß ich wirklich nicht, ob 3.4.4 Abs. 1 i.V.m. 3.4.5 oder 3.4.4 Abs. 2 höher zu gewichten ist. Die erste Variante spräche - nach Klärung des Begriffs Gattung - für die Korrektur, die zweite Variante dagegen.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon marvin » 21. Nov 2017 20:39

Das von mannikr zitierte Urteil ist meines Erachtens auch nicht 100% auf die hiesige Situation übertragbar. Dort war ja "ouvert" Teil der Spielansage, es geht lediglich um das Streichen des ungültigen "Hand". Hier war aber "ouvert" gerade nicht Teil der Spielansage und soll nun lediglich deshalb hinzugedeutet werden, weil nach Streichen des ungültigen "Hand" das reine Nullspiel nicht mehr ausreichen würde, um den Reizwert zu erreichen. Ob das zulässig ist, hängt wie in meinem vorigen Post davon ab, welchem Absatz von 3.4.4 man das höhere Gewicht zumisst.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Miri23 » 21. Nov 2017 21:09

Ich bleibe weiterhin stur bei meiner und Erics und Hulschs Meinung.
Ohne weitere Begründungen.
Euch trotzdem ein schönes Wochenende! :pipe:
P.S. Sorry, ist ja erst Dienstag :balloons2:
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Pgallert » 22. Nov 2017 14:48

Das ist doch eigentlich ein Standardfall. Der AS darf seinen Null-Overt spielen.

Das mit der "Gattung" ist klar definiert und wurde schon oben besprochen. Ueber "ungültige Spielansage" steht in 3.4.4: "Darunter fallen die Ansage eines Handspiels [...] nach Skataufnahme". Der zweite Paragraph der 3.4.4 ist so gemeint, dass kein Spiel der Kategorie mehr durchfuehrbar ist, also etwa die Ansage irgendeines Nulls bei Reizwert 60.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Gerd W. » 22. Nov 2017 16:07

Hallo,
Die ISKO sagt:
Es gibt Spiele mit Skataufnahme und ohne Skataufnahme.
In beiden Spieleklassen unterscheidet man zwischen den 3 Spielegattungen Grand, Farbspiele und Nullspiele.

Es gibt den Fall C3 in Skatfälle vor Gericht mit dem Unterschied dass bei 27 ein NOH angesagt wurde was lediglich eine ungültige Spielansage ist.

Falls eine unterschiedliche Spieleklasse zwingend eine unterschiedliche Gattung ist hat der AS mit Spielansage sein Spiel verloren.
Dies zu bewerten fällt mir persönlich schwer, weil mir persönlich die gefundenen Aussagen nicht klar genug sind.

Jedoch haben die anwesenden Schiedsrichter mich überzeugt dass eine unterschiedliche Klasse auch eine unterschiedliche Gattung ist.

Ein Hirschkäfer ist beispielsweise von der Klasse her ein Insekt. Der Hirsch ein Säugetier. Somit ist bewiesen dass eine Gattung verschiedener Klassen nicht die gleiche Gattung sein kann. :wink: Ich weiß aber nicht ob es da gleiche Gattungen verschiedener Klassen gibt. :nixweiss:

mfg
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon marvin » 22. Nov 2017 22:42

Pgallert hat geschrieben:Der zweite Paragraph der 3.4.4 ist so gemeint, dass kein Spiel der Kategorie mehr durchfuehrbar ist, also etwa die Ansage irgendeines Nulls bei Reizwert 60.


Und woher weißt du das? Ich habe mal gelernt, dass die Standardanwendung dieses 2. Absatzes der Fall ist, dass nach Reizwert > 23 ein Null angesagt wird und man dieses nicht mehr in Null ouvert umdeuten darf. D.h. es geht nicht nur um Reizwerte jenseits der 60.

Er könnte so gemeint sein, dass man NH in NO umdeuten kann, wenn der AS den Skat aufgenommen hatte. Vielleicht haben die Macher der ISkO aber auch etwas anderes im Sinn gehabt und wollten bei Nullspielen ein Umtaufen generell verhindern...

Immerhin ist das Spiel Null ouvert eine Besonderheit, da es das einzige offene Spiel mit Skataufnahme ist. Nur aus dieser Besonderheit heraus entsteht ja überhaupt erst die Möglichkeit, ein nicht durchführbares Handspiel (welches ohne ouvert angesagt war) evtl. in ein offenes Spiel umzudeuten umzudeuten. Bei Nicht-Nullspielen geht das auf keinen Fall, denn wenn Hand nicht geht, dann ouvert erst recht nicht.

Vielleicht hat man ja diese Besonderheit überhaupt nicht bedacht und war der Meinung, die geschriebenen Regeln sind klar genug...
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon marvin » 22. Nov 2017 22:56

@ Gerd W.: Wie die Begriffe Klasse und Gattung in der Biologie benutzt werden, ist unerheblich. Es sind jedenfalls keine so allgemeingültigen Begriffe, dass Klasse immer eine höhere Struktur als Gattung meint. Sondern es kommt auf das konkrete Fachgebiet an, was man damit meint.

Bisher waren für mich Klasse und Gattung zwei Eigenschaften, die unabhängig voneinander existieren. Und nur so macht der 3.4.5 Sinn. Wenn Kreuz-Handspiel eine andere Gattung als Kreuz-Skataufnahme wäre, dann könnte man niemals eine ungültige Spielansage (Hand nach Skataufnahme) in eine gültige Spielansage derselben Gattung korrigieren.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon mannikr » 22. Nov 2017 23:28

Streitet euch nicht und diskutiert anständig.
Ich werde euch morgen eine offizielle Lösung bieten, die mir mittlerweile vorliegt
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Pgallert » 23. Nov 2017 11:15

marvin hat geschrieben:
Pgallert hat geschrieben:Der zweite Paragraph der 3.4.4 ist so gemeint, dass kein Spiel der Kategorie mehr durchfuehrbar ist, also etwa die Ansage irgendeines Nulls bei Reizwert 60.


Und woher weißt du das?


Naja, 'ne dunkle Erinnerung an SchiRi-Diskussionen 8)

Und wenn mich die nicht taeuscht, ist dieser Paragraph geschrieben worden fuer den (hoffentlich hypothetischen) Fall 192? Passe. Karo-Hand!, und die anschliessende Frage, mit welcher Berechtigung man jetzt -384 (ueberreizt) in die Liste schreibt, bevor man den Spassvogel des Saales verweist.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon mannikr » 23. Nov 2017 17:34

Hallo,

folgende Antwort, die eine Freundin gestellt hat, bekam Sie vom Skatgericht (ich darf ja keine Anfragen mehr stellen, dann halt immer auf solchen Wegen Herr Braun.) Liebes unbekanntes 32Karten-Forums-Mitglied, dies kannst du ihm gerne auch wieder mitteilen.

Nach ISkO 3.4.4 Abs. 1 ist eine Spielansage ungültig, wenn sie in einem für alle Mitspieler erkennbaren Widerspruch zu grundlegenden Spielbedingungen steht.
Darunter fallen die Ansage eines Handspiels, von offenen Farbspielen, Grand ouvert und Gewinnstufen jeweils nach Skataufnahme.
Umdrücken des Skats und Umbenennen eines Spiels sind nicht statthaft.

Die Ansage eines nicht mehr durchführbaren Nullspiels endet mit dem Verlust eines Farb- oder Grandspiels unter Berücksichtigung der letzten Reizhöhe und der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen (ISkO 3.4.4 Abs.2).
Eine ungültige Spielansage – nicht strafbar – ist sofort zu korrigieren.
Dabei muss das angesagte Spiel innerhalb derselben Spielgattung/Farbe erhalten bleiben (ISkO 3.4.5).
Im vorliegenden Fall hat der Alleinspieler bei einem Reizwert von 24 nach Skataufnahme die Spielansage »Null-Hand« getätigt.
Für alle Mitspieler ist erkennbar, dass nach Skataufnahme kein Handspiel mehr möglich ist.
Daher ist die Ansage »Null-Hand« insoweit nach ISkO 3.4.4 Abs. 1 ungültig.
Gültig bleibt dagegen die Ansage »Null«, da das angesagte Spiel innerhalb derselben Spielgattung erhalten bleibt.
Bei einem Reizwert von 24 hat sich der Alleinspieler überreizt und daher ein Farb- oder Grandspiel verloren.
Mit oder ohne eine Spitze wäre die Ansage eines verlorenen Kreuzspiels die beste Lösung.
Im Fall 1 unter 3.4.4 muss davon ausgegangen werden, dass der Alleinspieler das Spiel bis zu einem Reizwert von 46 erhalten hat, da er „den Skat zum einem Null ouvert aufgenommen“ hat.
In diesem Fall hat er »Null ouvert Hand« angesagt.
Hand ist ungültig und Null ouvert muss gespielt werden.
Bei einem höheren Reizwert als 46 hätte der Alleinspieler ein Farb- oder Grandspiel verloren.
Zu Ihren Fragen:
Bei 24 und Ansage »Null Hand« bedeutet Farb- oder Grandspiel verloren.
Bei 24 und Ansage »Null ouvert Hand« bedeutet »Null ouvert« spielen.
Bei 22 und Ansage »Null Hand« bedeutet Null spielen.
Bei 22 und Ansage »Null ouvert Hand« bedeutet »Null ouvert« spielen.
In allen Fällen ist immer nur der Zusatz „Hand“ ungültig.


Ich werde das Urteil so akzeptieren, bitte aber darum, denn dies will mir noch nicht in den Kopf rein, mir folgendes zu erklären.

Wenn ich eine ungültige Spielansage gemacht habe, die nicht strafbar ist und ich in der selben Gattung bleiben muss,soweit so gut, aber WARUM werde ich dann auf diese Ansage festgenagelt und darf jetzt nicht innerhalb dieser Gattung ein anderes Spiel ansagen (geht ja theoretisch nur bei Nullspielen)?
Die Gattung Null Spiele, beinhaltet ja 4 Spiele, davon 2 ohne Hand, also sollte es mir doch auch möglich sein, mir anhand der Reizung eines dieser beiden auszusuchen, stattdesen wird einfach nur der Zusatz Hand gestrichen.
Sollte dann nicht § 3.4.5 geändert werden und (aus meiner sicht) einfacher geschrieben werden, da es sich ja prinzipell immer nur um Handspiele und weitere Wertungstufen handelt?
Sinngemäß "bei einer ungültigen Spielansage entfallen alle nicht mehr spielbaren Wertungstufen und es dürfen auch bei Null (oder anderen) Spielen, keine weiteren Werungstufen dazu kommen

Immerhin bin ich ja zu einer neuen korrigierten Spielansage verpflichtet,
die aber schon vor meiner neuen Ansage feststeht.

@Miri Sorry, diesmal hast du recht gehabt
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Pgallert » 23. Nov 2017 21:02

mannikr hat geschrieben: (ich darf ja keine Anfragen mehr stellen, dann halt immer auf solchen Wegen Herr Braun.)


Ich ueberlege gerade, was Du angestellt haben koenntest, und koennte jetzt etwas von seltsamem Rechtsverstaendnis philosophieren...

Aber zur Sache: Das Gericht hat sich hier selbst widersprochen. "Die Spielansage ist zu korrigieren" und "Wir verbieten das aber in diesem Fall" passt irgendwie nicht. Obendrein ist es merkwuerdig, einen Teil der Spielansage fuer ungueltig zu erklaeren (Hand) aber nicht den anderen (Null), und daraus dann eine gueltige Spielansage (Null) zu konstruieren, die ebenso wie das Hand, siehe Regelwerk, im klar erkennbaren Widerspruch zu geltenden Regeln steht. Denn es wurde ja 24 gereizt.

Wie kommt man denn ins Skatgericht?
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon marvin » 23. Nov 2017 22:40

@ Pgallert: Mir hat man im SR-Lehrgang erklärt - und das war damals eine extrem lange Diskussion - dass die Ansage eines überreizten Spiels niemals ungültig ist und somit Null nach gereizten 24 auch nicht in ein anderes Nullspiel umgedeutet werden kann. Hilfsweise nimmt man dann eben ein Farbspiel...

Man kann ja durchaus der Meinung sein, dass die Lösung des ISkG für den konkreten Fall gerecht ist. aber die passt meines Erachtens nicht zur Skatordnung. Sinnvoll wäre es, diese beiden Paragraphen (und viele andere Stellen der ISkO) mal grundlegend neu zu formulieren, so dass sie leichter verständlich sind. Aber das bleibt wohl Wunschdenken.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Miri23 » 24. Nov 2017 06:55

mannikr hat geschrieben:
@Miri Sorry, diesmal hast du recht gehabt


Jetzt isses also schon so weit, dass man sich bei mir entschuldigt, wenn ich mal Recht habe... :yau:

Abgesehen davon hat eigentlich Eric sich viel mehr Mühe gemacht und die regelkonforme Begründung geliefert. Egal, ob man sie jetzt gut findet oder nicht.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon mr.kite » 24. Nov 2017 10:07

Man kann es vielleicht so ausdrücken: Dinge, die falsch angesagt sind kann man streichen, aber man kann nicht Dinge, die regelgerecht wären hinzufügen.
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Pgallert » 24. Nov 2017 14:29

mr.kite, das waere eine schoene und praegnante Erklaerung, die auch zu anderen Grundsaetzen passen wuerde. Nur steht das so nicht im Regelwerk...
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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon Eric » 30. Nov 2017 12:28

Wie gesagt, man kann über Sinn und Unsinn des Abs. 2 von 3.4.4 streiten ob er überhaupt Sinn macht. Wem bricht ein Zacken aus der Krone wenn ein AS der bei gereizten 30 "Null" brüllt eben seine Karten offen hinlegen muss ? ( Danke an Gerd und andere für den 2.1.1 , offen und nicht offen sind verschiedene KLASSEN und nicht Gattungen, und die korrigierte Spielansage muss in der selben Gattung aber nicht Klasse sein ).
Die Tatsache aber, dass eben der Abs. 2 ausdrücklich da hingepflanzt wurde drückt schon eindeutig den Willen des ISkG aus, dass es ein "Umtaufen" nicht möglicher Null-Spiele in Null-Ouvert Spiele eben nicht möchte.

Die Frage ist auch, ob und wen man für was "bestrafen" möchte. Und das ist eben immer ein schwieriger Grat. Klar muss man schon ziemlich verpeilt sein um nach Aufnahme des Skats noch ein Handspiel anzusagen. Dennoch passiert "nichts" wenn man einen Grand-Hand oder Farb-Hand ansagt. Sagt man hingegen Null-Hand an verliert man ein Spiel. Kann man als ungerecht interpretieren, keine Frage. Und man kann natürlich immer argumentieren, dass die Ansage eines Null bei gereizten 24 sicher nicht auf eine größere Verpeilung hindeutet als Hand-Ansage nach Skataufnahme. Auch dennoch wird man für diesen "Irrtum" bestraft während man für den anderen straffrei ausgeht.

Wie gesagt, würde man den Abs. 2 streichen , wäre mir das egal, dann muss man eben bei Null-Ansage bei 24 einen NO spielen. ( Und wenn mann 3.4.5 gleich mitändert und die Pflicht zur gleichen Gattung ändert kann man statt NO z.B. auch Herz ohne 2 spielen ). Aber so lange der Abs. 2 ganz offensichtlich diese Regelung bewusst nicht zulässt, muss man so entscheiden denke ich.

ABER : Ich denke auch ( mein Volkssport :D ) dass die ISkO in diesem Punkt noch einen Tick klarer bwz. leichter verständlicher sein könnte. Hier haben mannikr und mr.kite ja auch schon "Formulierungsvorschläge" gemacht. Und wenn das stimmt was ich mal über Ecken hörte, dass man im Hause ISkG an eine "Grundüberarbeitung" des ISkO denkt, bin ich zuversichtlich, dass es besser wird.

Weil eines ist klar : Null-Ansage bei Reizung > 23 und Umtaufung in Null-Ouvert ist vermutlich unter "Laien" mehr als gängig und meiner Meinung nach die häufigste "einvernehmliche Fehlentscheidung" an Skattischen, noch weit vor "neu geben" in Fällen in denen dieses gar nicht statthaft ist.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

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Re: ungültige Spielansage und etwaige Folgen

Beitragvon mannikr » 30. Nov 2017 12:59

Noch ein schneller Vorschlag ohne Änderungen des Inhaltes

Bei einer ungültigen Spielansage, die nicht strafbar ist,
bleiben nur die gültigen möglichen/durchführbaren Ansagen bestehen,
die ungültigen Ansagen werden gestrichen/ignoriert
und das Spiel muss dann so durchgeführt werden oder endet in Verlust....wenn es nicht mehr durchführbar ist.

Dennoch passiert "nichts" wenn man einen Grand-Hand oder Farb-Hand ansagt. Sagt man hingegen Null-Hand an verliert man ein Spiel.


Prinzipell hast du Recht, aber nur wenn man bei dem Null-Hand spiel schon über 23 war. :D
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