Seite 1 von 1

Motorische Unbeholfenheit

BeitragVerfasst: 18. Jan 2007 12:21
von HomerJay
Neulich spielte ich einen Grand. Einfacher Fall: Wenn meine Vollen laufen, gewinne ich.

Da es insofern nicht so sehr auf große Spielkunst ankam, spielte ich ohne große Aufmerksamkeit nacheinander die Vollen auf. Dabei entging mir, dass ein As von HH gestochen wurde. Meine nächste 10 schwebte bereits in der Luft, mein Versuch sie aufzufangen misslang. Darauf reklamierten die Gegenspieler Rest (falsches Aufspielen).

War in dem Fall egal, ich hatte bereits über 60. Aber wie ist der Fall zu bewerten?

BeitragVerfasst: 18. Jan 2007 12:42
von Paulpanther
hierz ISKO

4.1.2 Eine (aus)gespielte Karte darf nicht zurückgenommen werden. Lediglich bei gefordertem Weiterspiel nach Regelverstoß ist eine regelgerechte Korrektur erlaubt. Eine Karte gilt dann als (aus)gespielt, wenn sie komplett auf dem Tisch liegt.

4.1.3 Unberechtigtes Ausspielen beendet das Spiel. Ist es bereits entschieden, gewinnt die betreffende Partei mit den von ihr bis dahin eingebrachten Augen (4.1.4).

Also wenn sie (die Karte) komplett auf dem Tisch lag, gilt si als ausgespielt
=> unberechtigtes Ausspiel beendet das Spie

BeitragVerfasst: 18. Jan 2007 13:01
von Skatfuchs
Hallo,

aber gewonnen hast du trotzdem- vgl. 4.1.3 ! :wink:

BeitragVerfasst: 18. Jan 2007 13:34
von HomerJay
Darüber, dass ich gewonnen hatte, gab es - zum Glück - keine Diskussionen.

Aber ich hatte einen Passus in Erinnerung, dass ausversehen heruntergefallene Karten ohne Strafe wieder aufgenommen dürfen. Hier ist die Frage: zählt die Karte, die sich bereits in der Luft befand, ich unfähig war zu fangen und komplett auf dem Tisch liegt, als heruntergefallen?

BeitragVerfasst: 18. Jan 2007 13:48
von Skatfuchs
Hallo HomerJay,

wenn die Karte auf den Tisch liegt, ist sie gespielt- egal, ob du diese fangen wolltest oder nicht!
Die Sache mit den "aus versehen" heraus gefallenen Karten betrifft nur den AS z.Bsp. dann, wenn er eine Karte anspielt und eine zweite mit herausfällt.

Herausfallen

BeitragVerfasst: 18. Jan 2007 14:53
von John
Hallo, skatfuchs,

also es stimmt wohl nicht so ganz, dass eine Karte nicht auch als herausgefallen gelten kann. Lt. meiner regelkenntnis und entsprechender
Aussagen unserer Experten (vielleicht auch als Urteil) ist es nicht strafbar, wenn dem AS eine Karte herausfällt. Ist er natürlich gerade am Ausspiel, obliegt ihm die sicher schwierige Beweispflicht.

Aussage beim Schirilehrgang: "Man kann sehr wohl unterscheiden, ob die Karte gespielt wurde oder herausgefallen ist"

freundlichen Gruß

John

BeitragVerfasst: 18. Jan 2007 23:37
von Skymaster
Wenn du der AS bist bassiert garnichts.
Du begehtst ja keinen Kartenverat.
Karte aufnehmen weiter spielen.

BeitragVerfasst: 19. Jan 2007 00:33
von Ekel Alfred
Karte vorspielen ist nicht gleichzusetzen mit "Karte fällt raus" .
Du spielst eindeutig unberechtigt aus, dies fällt Dir zwar auf , aber die Karte liegt auf dem Tisch und zwar in der Mitte des Tisches und sie ist Dir nicht aus der Hand, in der Du die Karten hältst gefallen, sondern Du hat sie aktiv in die Tischmitte befördert.
Das Dir während Deines Handelns der Fehler auffällt, Du aber nicht schnell genug Deine Gedanken in die Tat umsetzen kannst und das Ausspiel unterbindest, kann ja zur Beurteilung des Sachverhaltes keine Rolle spielen.
Wie soll eine außenstehende Person bewerten ob Du das Ausspiel noch verhindern wolltest oder nicht? Es kann also nur das objektiv falsche Ausspiel bewertet werden. Die restlichen Stiche gehören also der Gegenpartei.

BeitragVerfasst: 19. Jan 2007 13:40
von CarlEugen
:-)

Was passiert, wen der in der Panik geratene AS mit dieser Aktion ein Glas Bier stark zum wackeln bringt.
Ein GS, dadurch auch in Panik, und seine Karten durch die Luft schmeißt (Reflex).
Und noch keine 60 von AS oder GS erreicht sind !

Kommt es dann drauf an welche Karten zuerst sichtbar sind.
-------------------------------------
Hoch lebe der Onlineskat :-)

Gruß Carl

BeitragVerfasst: 20. Jan 2007 15:20
von Skatkommentator
@CarlEugen: Kann es sein, dass du bei deiner optimistischen Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten gerne Lotto spielst? :wink: Na ja, ich muss gerade reden mit meinen unwahrscheinlichen Fallkonstellationen und -begebenheiten. :lol:

Wenn klar festgestellt werden kann (und auch festgestellt wird), dass der Alleinspieler zuerst unberechtigt ausgespielt hat (seine Karte also schon auf dem Tisch lag), bevor die Karten des Gegenspielers für alle sichtbar wurden, dann hat der Alleinspieler (sofern noch nicht 61 Augen erreicht) sein Spiel gemäß 4.1.7 ISkO verloren. Passiert beides zeitgleich, gibt es keine andere Möglichkeit, als alle Spieler ihre Karten wieder aufnehmen zu lassen, das Spiel normal fortzusetzen und seinem Ausgang entsprechend zu werten. Und eins steht auch für mich als Freund unwahrscheinlicher Wahrscheinlichkeiten fest: In dieser Konstellation kann es nicht passieren, dass die Karten des Gegenspielers zuerst sichtbar werden. :!: :roll: