von marvin » 26. Sep 2020 20:53
Also die Karten bis zum Beenden des Gebens liegen zu lassen ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Mithin wird es auch nicht sanktioniert, wenn man vorzeitig Karten aufnimmt.
Was aber stimmt: Wer schon seine Karten ganz oder teilweise aufgenommen hat, darf keine Verstöße bzgl. Mischen, Abheben oder Geben mehr reklamieren. Also nach dem Motto: Du hast zu wenig gemischt, beim Abheben lagen nur 2 Karten unten, du hast den Skat erst nach der 2. Geberunde gelegt, usw.
Das heißt aber nicht, dass er hinnehmen muss, wenn trotz ordnungsgemäßer Kartenverteilung plötzlich behauptet wird, das sei nicht der Fall. Stell dir mal vor: Es ist ordnungsgemäß gegeben, A beginnt seine Karten aufzunehmen, B und C sind noch mit anderen Dingen beschäftigt. Da bemerkt B das Leuchten in den Augen von A und behauptet, es sei falsch gegeben. Und nun soll sich A nicht dagegen wehren dürfen, weil er schon Karten gesehen hat?
Umgekehrt kann A natürlich immer noch eine falsche Kartenverteilung reklamieren, wenn er diese feststellt. Ja sogar, wenn er selbst betroffen ist und beim Aufnehmen bemerkt, dass er 11 Karten bekommen hat. Ansonsten müsste man ja fordern, dass nach dem Geben die Karten von jedem verdeckt durchgezählt werden und erst, wenn jeder 10 bestätigt, diese angesehen werden dürfen...
Nun zum Ausgangsfall: Es wird im Normalfall dem SR nicht möglich sein, festzustellen, ob tatsächlich Vergeben vorgelegen hat. Da der Kartengeber für das Durcheinander verantwortlich ist, muss neu gegeben werden. Ich würde ihn aber ermahnen, demnächst nicht voreilig die Karten zu vermischen, sondern jedem Mitspieler die Chance zu geben, den Tatbestand des Vergebens selbst zu überprüfen.