Hey, der Fall kommt mir bekannt vor. Ach ja, zu dem habe ich gerade in einem anderen bekannten Forum etwas gepostet. Prima, dann kann ich meinen Beitrag ja kopieren und einfügen und muss ihn nur geringfügig bearbeiten.
Ich würde hier auf eine missglückte Spielabkürzung des Alleinspielers ohne Erklärung nach 4.3.4 S. 1 ISkO entscheiden. Da der Alleinspieler nicht alle weiteren Stiche macht und sein Spiel vor Spielentscheidung abgekürzt hat, verliert er es in der Stufe "einfach" gemäß 4.3.4, 4.1.4 ISkO. Das heißt, dass der Alleinspieler laut meiner Interpretation die Karten aufgelegt hat. 4.1.9 S. 2, S. 3 ISkO greift nach meiner Ansicht nämlich relativ eindeutig nicht ein: "Der Alleinspieler ist berechtigt, versehentlich herausgefallene Karten ohne spielrechtliche Folgen wieder aufzunehmen. Er darf auch vorgezogene und sichtbar gewordene Karten zurücknehmen (Vorteil für die Gegenspieler)." Wenn der Alleinspieler seine Karten auflegt, kann keine Karte versehentlich herausfallen, da der Alleinspieler, wenn er die Karten auflegt, natürlich alle Karten auflegt. Außerdem kann eine Karte, die der Alleinspieler gar nicht wahrnimmt, eigentlich schon begriffslogisch nicht versehentlich herausfallen. Denn "versehentlich" zeigt doch, dass der Alleinspieler die Karte auf der Hand behalten will. Diese Absicht kann man aber gerade nicht unterstellen, wenn der Alleinspieler die Karte nicht einmal registriert hat.
Möglich wäre es in diesem Zusammenhang höchstens, dem Alleinspieler zu unterstellen, versehentlich zwei Karten ausgespielt zu haben (so dass eine davon "versehentlich herausgefallen" ist). Wenn der Alleinspieler das "Kreuz-Ass" aber gar nicht gesehen hat, konnte er es auch nicht versehentlich ausspielen; insofern gilt für das Ausspielen die gleiche Argumentation wie für das Auflegen (s. o.).
Missbräuchlich wäre es wohl, dem Alleinspieler nach dem Bemerken vom "Kreuz-Ass" noch die Gelegenheit einzuräumen, eine Erklärung nachzureichen im Sinne von "Oh, ich habe das Kreuz-Ass nicht gesehen, dann macht ihr natürlich noch einen Stich; ich gewinne mein Spiel aber trotzdem". 4.3.4 S. 1 ISkO schreibt zwar nicht vor, wann die zutreffende Erklärung abgegeben werden muss. Aber aus dem Zusammenhang von Spielabkürzung mit und ohne Erklärung kann man eins schließen: Der Alleinspieler soll nicht noch die Chance bekommen, bei einer Spielabkürzung ohne Erklärung plötzlich eine Erklärung nachreichen zu können, weil er gemerkt hat, dass er doch nicht alle Stiche macht. Um diese Frage allerdings grundsätzlich zu klären, sollte jemand (natürlich außer mir) den Fall mal beim Deutschen/Internationalen Skatgericht einschicken.
Übrigens, John: Ich weiß schon, warum ich "meine" Fälle immer nur in einem Forum poste.
Bei so einem Fall macht es aber natürlich Sinn, mehrere Foren zu nutzen. Inzwischen kenne ich ja die Leute, die nur in einem Forum oder in mehreren Foren aktiv sind.