Ok, dann mach ich es eben selber
Die einschlägige Norm ist nicht, wie angedeutet, 3.3.9 - sondern 3.3.10:
Hat
nach beendetem Reizen nur die Gegenpartei [...]. Hat nur der Alleinspieler die unrichtige Kartenanzahl, hat er ein Spiel verloren.
Das Reizen ist beendet, da MH und HH gepasst haben. Es gibt nach beendetem Reizen keine Rückkehr mehr in den Reizvorgang. VH hat ein Spiel verloren. Vergleichsfall wäre unter anderem Anfrage 4 zu 3.3.10 aus der aktuellen Skatordnung:
Anfrage 4:
Mittelhand passt, Hinterhand sagt Vorhand 18 und Vorhand passt auch. Hinterhand will den Skat aufnehmen und bemerkt, dass sie ihn schon aufgenommen hat. Ein Ziehen von zwei Karten bringt nichts, da Mittelhand und Vorhand gepasst haben. Hinterhand ist vom Reizen ausgeschlossen, deshalb haben wir entschieden, dass der Nächste gibt. Ist das in Ordnung ?
Antwort:
Die Entscheidung, das Spiel als eingepasst zu werten und die Karten vom nächsten Kartengeber neu verteilen zu lassen, war falsch. Ein Schiedsrichter (oder die Turnierleitung) hat zu entscheiden, welches Spiel unter Berücksichtigung des letzten Reizwertes und der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen dem Alleinspieler als verloren abgeschrieben wird. Die Bestimmung ISkO 3.3.10 wurde auf dem XXX. Deutschen Skatkongress am 20.11.2010 in Hannover dahingehend geändert, dass nach beendetem Reizen die Partei mit der falschen Anzahl von Handkarten ein Spiel verloren hat. In dem oben genannten Fall haben die beiden Gegenspieler die richtige (zehn) Anzahl von Handkarten und der Alleinspieler (Hinterhand) eine falsche (zwölf) Anzahl. Aus diesem Grund muss ein Schiedsrichter entscheiden, welches Spiel aus vernünftigen Gründen unter Zugrundelegung des letzten Reizwertes und der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen dem Alleinspieler als verloren abgeschrieben wird.