Da ich gerade darauf aufmerksam geworden bin, möchte ich euch gerne die neueste Skandalentscheidung des Deutschen bzw. Internationalen Skatgerichts vorführen, den interessanten Streitfall 136, abgedruckt in der Februar-Ausgabe des Skatfreundes:
„Der Alleinspieler sitzt bei einem Herz-Spiel nach dem 8. Stich in Vorhand. Er überlegt lange, welche Karte er zum 9. Stich ausspielen soll. Vorhand führt Kreuz-Bube und Herz-8. Mittelhand hat noch Karo-König und Karo-9. In Hinterhand befinden sich Herz-Ass und Herz-9. Die Überlegungen von Vorhand dauern Hinterhand zu lange. Sie zeigt ihre beiden Trumpfkarten und erklärt gleichzeitig: „Ich mache noch einen Trumpfstich.“ Der Alleinspieler verlangt nun wegen Kartenverrats beide Reststiche. Hinterhand stellt fest, dass die Gegenspieler bereits 49 Augen haben und mit seinem Herz-Ass auf 60 Augen kommen. Der Alleinspieler reklamiert, dass Hinterhand mit dem Vorzeigen seiner Karten nicht gleichzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.
Wie ist zu entscheiden?
Der Alleinspieler hat sein Herz-Spiel verloren.
Der Gegenspieler hat mit dem Vorzeigen seiner Karten eine Spielabkürzung vorgenommen und erklärt, dass er noch einen Stich (mit dem Trumpf-Ass) erhält. Wenn die Gegenspieler mit dem Trumpf-Ass auf 60 (oder mehr) Augen kommen, ohne dass der zweite Gegenspieler Augen dazu geben muss, hat der Alleinspieler sein Spiel verloren. Der Spielverlust hätte sich auch bei regulärem Weiterspielen so ergeben.
Anders wäre zu entscheiden, wenn die Gegenpartei zu diesem Zeitpunkt nur 48 (oder weniger) Augen liegen hat und zum Spielgewinn noch eine Bild- oder volle Karte des zweiten Gegenspielers benötigt. In diesem Fall wäre das Vorzeigen der Karten als unberechtigter Eingriff in das laufende Spiel zum Nachteil des Alleinspielers (Kartenverrat) zu werten und der Alleinspieler hätte sein Spiel gewonnen.“
Wie würdet ihr diesen Streitfall entscheiden? Beachtet bitte 4.3.5 ISkO: "Ein Gegenspieler darf bei einem Farb- und Grandspiel nur dann offen spielen, wenn er unabhängig von Kartenstand und Spielführung alle weiteren Stiche macht. Andernfalls gehören sie dem Alleinspieler. Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend."