Schwierige Entscheidung!!?!!

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Schwierige Entscheidung!!?!!

Beitragvon futler » 11. Mär 2007 11:25

HALLO!

Am Ligaspieltag ereignete sich folgendes:

Der AS meinte die GS stünden bei 26 Augen.
Allerdings standen sie bei 37 Augen.
Der AS gibt eventuell noch einen Stich ab,
da er in Karo noch kaas kako führt.

Jetzt gibt er folgenden Komentar:

"Wenn ka10 blank dann ihr Schneider, sonst ich gewonnen und ihr raus."
(sinngemäß)

ka10 stand zu 4. und der andere GS hat Karo nur einmal und führt noch ein Volles in der Karte.

Wie ist zu entscheiden???

Wie wäre zu entscheiden, wenn die GS bei nur 31 Augen gestanden
wären???

Gruß
futler
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Beitragvon Skatfuchs » 11. Mär 2007 12:26

Hallo Skatpinnies,

ich gehe davon aus, dass der AS zu dieser Erklärung die Karten offen gezeigt hat und eine Spielabkürzung vornehmen will.
Da beide Erklärungen aber unzutreffend sind, so hat er meiner Meinung nach sein Spiel verloren beim Stand von 37 Augen für die Gegenpartei!
Ein Gut Blatt

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ABKÜRZUNG

Beitragvon John » 11. Mär 2007 14:00

Der As hat zwar das Spiel verloren, aber nicht wegen der Erklärung.
Es war klar, dass er nicht alle Stiche abgeben wollte, er gab eine Gewinnerklärung ab, die Schneidererklärung ist unerheblich (siehe auch Skatkommentators Ausführungen). Die GS verlangen Weiterspiel.
Die Stiche laufen normal und die GS machen 24 Augen, bzw. 25 und damit ist das Spiel verloren.

Schönen Sonntag noch

John
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Beitragvon Ast » 11. Mär 2007 14:31

Hätte er denn im normalem Spielverlauf nicht mehr gewinnen können?

Gruß
Andreas
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Problem

Beitragvon John » 11. Mär 2007 14:44

Hallo Ast,

mit dieser Frage bringst du genau das Problem der Abkürzung auf den Punkt, der nicht genau geregelt ist, wie ich meine. Auf jeden Fall ist das eine Abkürzung, die in ihrem Wortlaut zwingend das Ausspiel der Ass vorsieht, bei der vom AS vermuteten, (falsch) gezählten Augenzahl in Verbindung mit seiner Aussage, sonst ginge ja der Schneider nicht, wenn er König spielt.

Also darf er eben auf keinen Fall durch diese Spielabkürzung, wenn man sie denn als korrekt wertet, wofür ich ja bin, einen Vorteil bekommen.

Es würde also jeder Regel und jedem Fairnessgedanken hohnsprechen, wenn er nun auf einmal bei dem Wunsch nach Weiterspiel sich entscheiden dürfte, was er spielt und, weil er den Braten riecht und vielleicht nachzählt, sein Spiel gewinnen würde.

Dies ist aber kein Grund, die Anforderung an abgekürztes Spiel zu erschweren, denn die Verpflichtung, von oben zu spielen (wie ja im Internet gegeben) besteht eben, bei einem abgekürzten Spiel und damit normaler Spielverlauf und Verlust (bei 31 statt 37 Augen natürlich dann Gewinn!).

Warum sollte man denn eigentlich ein zügiges Spiel erschweren, nur weil man bei der erlaubten Spielabkürzung unnötige Probleme konstruiert, am Wortlaut der Paragraphen klebt, als würde dieser eben nicht doch vernünftige Interpretationen zulassen oder gar eine radikale Lösung fordert, die in letzter Konsequenz die Spielzeit beträchtlich verlängern würde, denn man muss ja rechnen, dass dann sehr viel unnötig nachgedacht wird, weil sich keiner mehr abkürzen traut.



Gruß John



Gruß

John
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Beitragvon Ast » 11. Mär 2007 15:13

Also meine Entscheidung als Schiri würde hier aber klar auf Spielverlust für den Alleinspieler lauten, denn
der AS hat ja klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass er testen will, ob die 10 blank steht. Daher gewinnen die Gegenspieler bei dieser Spielweise.

Gruß
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Wie viel Augen?

Beitragvon John » 11. Mär 2007 15:45

Damit wir hier nicht aneinander vorbeireden!

Wenn die Augenzahl vorher 37 betragen hat, bin ich ja auch für Spielverlust, eben wegen der Verpflichtung, die Ass zu spielen, um den Blankstand wegen der - vermeintlichen - Schneiderchance zu testen.

Wenn aber die GS erst 31 Augen, ist nach meiner Auffassung der herrschenden Rechtssprechung und der Anwendung der mir bekannten Urteile nur wesentlich, dass der AS zu erkennen gibt, dass er

1. die ASS spielen will und
2. weiß, noch einen Stich abzugeben, wenn die 10 nicht kommt.

Sämtliche Äußerungen über Augenzahl, Sieg und Schneiderfrei sind ohne Belang für die Korrektheit der Spielabkürzung.

Gruß John
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Beitragvon Skatkommentator » 11. Mär 2007 17:47

Hey Leute, seit wann wollt ihr euch denn gegen das Deutsche bzw. Internationale Skatgericht stellen? :wink:

Wenn die Gegenspieler mit der Spielabkürzung des Alleinspielers nicht einverstanden sind, müssen sie den Alleinspieler laut Deutschem bzw. Internationalem Skatgericht zum Weiterspielen auffordern. Das heißt: Der Alleinspieler darf nun auch den Karo-König ausspielen und damit sein Spiel gewinnen. Wählt er hingegen Karo-Ass (weil er die Augen der Gegenpartei nicht richtig mitgezählt hat) und kriegt die Gegenpartei auf den Karo-König-Stich mindestens 23 (de facto natürlich 24 oder 25) Augen, verliert der Alleinspieler sein Spiel.

Hiervon zu unterscheiden ist natürlich die Interpretation, dass der Alleinspieler durch seine Spielabkürzung mit einschränkender Erklärung herausfinden will, wie die Karten sitzen, und dass der Kartensitz auch wirklich einmal entscheidend für den Spielausgang ist. Hier passiert das nur, weil der Alleinspieler die Augen der Gegenpartei falsch mitgezählt hat. Selbst wenn man also solche "Kartensitz absichtlich durch Spielabkürzung mit einschränkender Erklärung in Erfahrung bringen" - Fälle, die vom Deutschen bzw. Internationalen Skatgericht noch nicht entschieden wurden, mit Spielverlust bestrafen will, so fehlt dem Alleinspieler hier die erforderliche Absicht. Läge der Alleinspieler nämlich richtig mit seiner Annahme, die Gegenpartei habe erst 26 Augen, wäre seine Spielabkürzung mit einschränkender Erklärung nahezu vorbildlich.

Da der Alleinspieler demnach keine unlauteren Absichten hatte, muss man ihm in jedem Fall - Intervention der Gegenspieler vorausgesetzt - die Chance geben zu wählen, ob er Karo-Ass oder Karo-König ausspielt. Hierbei ist dann zu beachten: Jeder vernünftige Skatspieler weiß, dass die einzige Gewinnchance im Ausspielen des Karo-Königs besteht, da die Gegenpartei in dem Fall nur dann gewinnen kann, wenn alle Karos auf der Hand eines Gegenspielers sitzen (und dann gewinnt die Gegenpartei ohnehin, also selbst bei Ausspiel des Karo-Königs). Spielt der Alleinspieler trotzdem (und warum auch immer) Karo-Ass aus, muss er eben mit den Konsequenzen leben. Insofern ist ein nach wie vor bestehendes Wahlrecht des Alleinspielers nicht nur regelkonform, sondern - was für die meisten hier wichtiger sein dürfte - auch logisch und fair.
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Logik Fairness

Beitragvon John » 11. Mär 2007 18:49

Hallo Marc,

warum übersiehst du denn die Tatsache konsequent, dass durch den Satzwenn die Karo 10 blank steht der As mit der Spielabkürzung eine klare Verpflichtung abgibt, die Ass zu spielen? Du kannst doch diesen logischen Schritt, der auch beim Internet-Skat-Programm drin ist (von oben ziehen bei Spielabkürzung) nicht deswegen ignorieren, weil nach deiner Ansicht nichts darüber in der ISKO steht. Wo steht denn, dass nach einer vom As durchgeführten - in ihrer Korrektheit hinsichtlich Erklärung grenzwertigen - Spielabkürzung, er im Falle des verlangten Weiterspiels von seinem bei der Abkürzung klar dargelegten Weg plötzlich abweichen darf?? Wo steht das?

Mit der Hoffnung auf eine nicht zu fachterminlogisch erdrückende Erklärung

john
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Beitragvon Kannnix18 » 11. Mär 2007 20:21

Exakt so ein Sachverhalt wurde vom Schiedsrichter Peter Luczak,1.Vorsitzender des Skatgerichtes, in Kirchheim im Herbst letzten Jahres wie folgt entschieden:

(Ich betone, dass ich es ebenfalls absolut daneben fand)

Schlamperle ( Rainer Warkentin, der spätere Turniersieger) hatte ein Spiel auf die gleiche Weise abgekürzt, und sich ebenfalls u.a. verzählt!

Urteil:
Spiel verloren!!

Begründung:

Jede abkürzende Erklärung muss zutreffend sein, und ist damit verbindlich!

Anmerkung:
Jahrzehntelang war in der DSKV Skatordnung das "Ihr bleibt Schneider " nicht strafbar, wenn die Gegner doch raus kamen.

Seid der Zusammenlegung der Regeln mit der Ispa (int.Sko) wurde unter anderen dieses Zugeständnis an die Forderungen der Ispa -Schiedsgerichtsbarkeit als Verschärfung auch in unserer ( Dskv) Regel übernommen.
Und auch ausdrücklich ab dato so geschult!!
Wer demnach aussagt, dass die Gegner nicht mehr aus dem Schneider kommen ,hat ein Eigentor geschossen ,wenn es doch passiert!!

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Beitragvon Skatkommentator » 11. Mär 2007 20:52

@Kannnix:

Wir hatten schon einmal bei einem anderen Thema über diese Frage diskutiert und ich finde, wir sollten das Thema endlich klären. Deswegen frage ich sicherheitshalber noch einmal nach: Wird von den Schiedsrichterausbildern usw. wirklich geschult, dass der Umstand, ob die Gegenpartei "Schneider" ist/bleibt oder nicht, ein Aspekt des Zutreffens einer Spielabkürzungserklärung ist?

Ich kann mir das kaum vorstellen (auch wenn es mich nicht überraschte). Immerhin spricht die gesamte Rechtsprechung des Deutschen bzw. Internationalen Skatgerichts dagegen (siehe auch schon beim anderen Thema). Außerdem gibt es kein veröffentlichtes Urteil, das diese Frage aufgreift (für die hiesige Veröffentlichung eines entsprechenden "Insiderurteils" wäre ich natürlich dankbar). Darüber hinaus haben auch andere Aspekte wie z. B. die Anzahl der noch abzugebenden Stiche oder der Zeitpunkt der Stichabgabe nie eine Rolle gespielt, was das Zutreffen der Spielabkürzungserklärung anbelangt. Es wird also Zeit, diesbezüglich Klarheit zu schaffen.

Mein Hauptargument ist immer noch Streitfall 72 (allerdings noch vor der Zusammenlegung), in dem es heißt: "Es ist nach den Skatregeln absolut ausreichend, wenn der Alleinspieler eine Erklärung abgibt, aus der zu entnehmen ist, dass er sein Spiel gewinnt." Sollte nach der Zusammenlegung etwas Schriftliches existieren, sollte man das der Skatwelt nicht vorenthalten.

@John:

Das Deutsche bzw. Internationale Skatgericht hat in all seinen veröffentlichten Entscheidungen (die ich gerade hinsichtlich der Spielabkürzung alle noch einmal durchgegangen bin) niemals eine Verpflichtung für den Alleinspieler begründet, eine bestimmte Karte auszuspielen. Es heißt immer nur: "Wenn die Gegenpartei anderer Meinung ist, kann sie verlangen, dass das Spiel weiter durchgeführt wird" (siehe z. B. Streitfall 126). Bei einer weiteren Spieldurchführung aber muss der Alleinspieler entscheiden dürfen, was er ausspielt.

Ich glaube, wir interpretieren die Aussage des Alleinspielers auch unterschiedlich. Du liest ein "Ich spiele Karo-Ass aus" in die Aussage rein. Der Alleinspieler sagt aber sinngemäß nur (Wortlaut seiner Aussage beachten): "Sitzt 'Karo-10' blank, gewinne ich mein Spiel und ihr seid 'Schneider'. Ich gewinne mein Spiel aber auch, falls 'Karo-10' nicht blank sitzt". Sind die Gegenspieler hiermit nicht einverstanden, müssen sie den Alleinspieler zum Weiterspielen auffordern. In unserem Fall hätte der Alleinspieler (weil er sich verzählt hat) dann vermutlich ohnehin das "Karo-Ass" ausgespielt und sein Spiel verloren.

Was den eigentlichen Streitpunkt vermutlich ausmacht: Der Alleinspieler müsste, um die Gegenpartei bei blanker "Karo-10" "Schneider" zu spielen, das "Karo-Ass" ausspielen. Insofern wäre eine Verpflichtung zum Ausspielen zwar überlegenswert und eigentlich sogar sinnvoll, würde aber - und darauf kommt es in erster Linie immer noch an - der bisherigen Skatgerichtsrechtsprechung zuwiderlaufen.

Hey, ich glaube, es wird mal wieder Zeit, den Fall vom Deutschen bzw. Internationalen Skatgericht entscheiden zu lassen, und zwar am besten ausdrücklich mit der Zusatzfrage, wie das nun mit dem "Schneider" und der Spielabkürzungserklärung laufen soll.
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Beitragvon Kannnix18 » 12. Mär 2007 12:53

Hi ! Ich nochmal;

Der gleiche "Oberschiedsrichter" :lol: hat auf dem gleichen Turnier auch ein Spiel für verloren erklärt, weil der AS abkürzte und sein Karten aufdeckte mit der Bemerkung:

"Ihr raus! Noch ein Stich!"

Leider machten die Gegner durch Miniüberstich noch 2 Stiche, und erreichten anstatt 42 Augen sogar 53. :cry:

Begründung war die gleiche:

Eine abkürzende Erklärung muss zutreffend sein!

das war hier offensichtlich nicht der Fall!

Ergo:
Spielverlust für den AS, da das Spiel noch nicht entschieden war!

:roll: :shock:

Die anschließende Belehrung:

Hätteste nur gesagt:
Ihr könnt nicht mehr gewinnen ,oder ich gewinne, oder nur "Ihr raus" ...dann wäre es korrekt gewesen!

lol :D :)

Aber wenn du eine Stichezahl angibst, muss das auch zutreffen, weil es dann bindend ist.

Eigentlich sehr einleuchtend, aber doch irgendwie schwachsinnig?! Oder ?

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Fiktive Situation

Beitragvon John » 12. Mär 2007 13:45

Versuchen wir es mal ganz anders mit einer an das Beispiel eng angelehnten fiktiven Situation, in der ich mir Sk als Schiri vorstelle und mich im Schiedsgericht: Als deren Sprecher schicke ich einen Fallbericht an das ISKG mit folgendem Inhalt:

Das Schiedsgericht hatte heute folgenden Fall zu entscheiden:

Der As legt Karo Ass und Karo K als letzte 2 Karten in VH auf und gibt eine Äußerung von sich, die sinngemäß lautet:


Wenn Karo 10 blank, ich gewonnen, sonst ihr Schneider".

Die GS verlangen Weiterspiel. Der AS spielt nach einiger Bedenkzeit Karo König und gewinnt sein Spiel.

Nun reklamiert einer der GS, dass sich der AS einen Vorteil durch sein Aufdecken und die Erklärung erschlichen hat, die überdies nicht zutreffen gewesen sei, denn die GS waren mit 37 aus dem Schneider und der AS hätte verloren, wenn er das Ass gezogen hätte.

Der Schiri entschied für Spielgewinn und stützte diese Entscheidung auf folgende Begründungen:

1. Das Skatgericht hat im Falle eines verlangten Weiterspiels bisher noch nie ein Urteil gefällt, das vom Auflegenden eine bestimmte Spielweise erfordert.

2. die Entscheidung auf Spielgewinn entspreche nach seiner Ansicht den Anforderungen an logische und faire Anwendung der Skatregeln.

3. Die unzutreffenden Aussagen bei der Abkürzung sind ohne Belang für den Spielausgang.


Das Schiedsgericht hebt die Entscheidung des Schiedsrichters mit folgender Begründung auf:

1. Die Anforderung
einschränkend und zutreffend beinhaltet verschiedene Aspekte.
Es ist zwar nach unserer Kenntnis zutreffend, dass in erster Linie Aussagen zur Stichanzahl hier eine Relevanz genießen und die Schneideransage unerheblich ist. In diesem Fall aber hat der As nicht nur geäußert, dass die Karo Zehn stechen könnte, sondern durch seine Einschränkung auch eine Spielabsicht bekundet. Hätte er gesagt, ich spiele Karo König und die 10 (wenn sie noch da ist, was ich gar nicht mehr weiß) sticht, wäre dies ebenso der Fall gewesen. Durch seine Aussage machte er klar, dass er den Sitz der 10 durch Ausspiel der Ass feststellen will. Wegen des verlangten Weiterspiels nun sein Spiel umzustellen, vielleicht sogar die Augen in Gedanken nachzuzählen und einen Verlustweg zu entdecken und zu vermeiden, der sich aus seiner falschen Überlegung ergibt, ist unserer Ansicht nach gemäß 4.2.9. nicht zulässig.
Der As hat durch seine Spielabkürzung die Information widerrechtlich bekommen, denn es ist nicht Sinn der Abkürzungen, sich Aufschluss über den Kartenstand zu schaffen. Dass die Erklärung unzutreffend war, spielt in diesem Zusammenhang nur eine ergänzende, nicht eine entscheidende Rolle.

Wir halten das anderslautende Urteil nicht für logisch und fair, ganz im Gegenteil.

Es trifft auch nicht zu, dass das ISkG in keinem Fall vorschreibt, welche Karten man nach verlangter oder per Entscheidung herbeigeführter Spieldurchführung ausspielen muss (siehe Fall mit der versteckten Karte, dem Schiri bekannt.)

Der As hat angekündigt, die endgültige Entscheidung beim ISkG zu suchen. Er möge dies tun und den Schiri seine Stellungnahme formulieren lassen.
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Beitragvon Ekel Alfred » 12. Mär 2007 16:03

Kannnix18 hat geschrieben:Leider machten die Gegner durch Miniüberstich noch 2 Stiche, und erreichten anstatt 42 Augen sogar 53. :cry:

Begründung war die gleiche:

Eine abkürzende Erklärung muss zutreffend sein!

das war hier offensichtlich nicht der Fall!

Ergo:
Spielverlust für den AS, da das Spiel noch nicht entschieden war!

:


Das ist ja totaler Quatsch, der AS hat in so einem Fall gewonnen.
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Beitragvon Skatkommentator » 12. Mär 2007 20:17

@John: Da hast du ein schönes Szenario entworfen, auch wenn ich selbst keine Begriffe verwendet hätten, die juristisch oder intellektuell klingen. :wink: Deine Lösung hat ihren Charme und ich könnte mir auch gut vorstellen, dass das Internationale Skatgericht den Fall so wie du entscheiden würde. Ich sage ja nur, dass das Internationale Skatgericht, sollte es seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten, so entscheiden müsste, wie ich es beschrieben habe (Gegenspieler müssen Alleinspieler zum Weiterspielen auffordern, der dann seine Ausspielkarte wählen darf). Des Weiteren sehe ich keinen Grund, von dieser Prozedur abzuweichen. Im Ausgangsfall wird der Alleinspieler durch das Verlangen der Gegenpartei auf Weiterspiel wohl kaum plötzlich Angst bekommen, er könne sich verzählt haben und das Spiel noch verlieren, wenn er "Karo-Ass" ausspielt. Für gewöhnlich wird er trotz der Intervention der Gegenpartei seinen ursprünglichen Plan weiterverfolgen und "Karo-Ass" ausspielen. Das heißt: Im Ergebnis gibt es bei beiden Lösungsvorschlägen keinen Unterschied. Der Streit entsteht doch nur, wenn die Gegenpartei sofort den Schiedsrichter rufen oder den Alleinspieler dazu verpflichten will, "Karo-Ass" auszuspielen, und die Gegenspieler damit so blöd sind und ihr Blatt verraten. Die Spielabkürzung des Alleinspielers ist natürlich (weil er sich verzählt hat) saudämlich, weswegen man aufgrund dieses Falles erneut darüber nachdenken könnte, die Spielabkürzung mit einschränkender (zutreffender) Erklärung abzuschaffen. Aber ohne Chaos (siehe Streitfall 136) ist wohl kein Leben in der Praxis...

Was die restlichen aufgeworfenen Fragen angeht, so hat Ekel Alfred es mit seinem Beitrag wohl auf den Punkt gebracht. Solange ich nicht irgendetwas (neues) Schriftliches vom Internationalen Skatgericht zu den "Schneider-" und "Stichanzahlabgabeerklärungen" sehe (und sei es nur eine Anweisung an die Ausbilder, dieses und jenes entsprechend zu vermitteln), werde ich nach wie vor davon ausgehen, dass meine bisherige Meinung dazu der aktuellen Regellage entspricht (was natürlich das Internationale Skatgericht auch nicht daran hindern würde, es anders zu sehen).

Insofern bin ich auch verwirrt von deinem letzten Beitrag, kannnix. Gibt dieser Beitrag deine eigene Meinung wieder oder berufst du dich nur auf die Meinung des Oberschiedsrichters? Gleiches gilt für die folgende Passage aus deinem vorletzten Posting:

"Anmerkung:
Jahrzehntelang war in der DSKV Skatordnung das 'Ihr bleibt Schneider' nicht strafbar, wenn die Gegner doch raus kamen.

Seid der Zusammenlegung der Regeln mit der Ispa (int.Sko) wurde unter anderen dieses Zugeständnis an die Forderungen der Ispa -Schiedsgerichtsbarkeit als Verschärfung auch in unserer ( Dskv) Regel übernommen.
Und auch ausdrücklich ab dato so geschult!!
Wer demnach aussagt, dass die Gegner nicht mehr aus dem Schneider kommen ,hat ein Eigentor geschossen ,wenn es doch passiert!!"


Stellt das eine eigene argumentative Meinung dar (so wie bei mir) - immerhin gibt es vom Internationalen Skatgericht offensichtlich nichts dazu - oder existiert etwas Schriftliches vom Internationalen Skatgericht, was genau das besagt, aber nur dir, kannnix, bekannt ist, und ansonsten keinem von uns? Ich habe mich zwar daran gewöhnt, dass die ISkG-Leute ihr eigenes Süppchen kochen, aber im Interesse des Skatsports sollte bei solchen Regelfragen von allen (von den ISkG-Mitgliedern, von kundigen Spielern usw.) mit offenen Karten gespielt werden - von mir aus auch gerne mit zutreffender Erklärung. 8)
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Beitragvon Kannnix18 » 12. Mär 2007 23:01

Will mal schauen ,ob ich dazu auch was Protokolliertes finde.
Zumindest aber Schr.wechsel zu Urteilen, die bis heute noch so dastehen.

Und Aufhebungen wären dann ja auch bekannt?
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Selbstverständlich ist das nicht nur meine Meinung.
Im Gegenteil:

Ich bin gegen noch viel mehr Regeln und Regelverballhornungen, die man besser als "Dünnsäure" hätte verklappen sollen.
Aber jeder versucht wohl irgendwie in dieser Institution, sich "Denkmäler "zu setzen ?
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Szenario

Beitragvon John » 13. Mär 2007 00:20

Hallo Marc,

Jetzt bin ich aber schon etwas enttäuscht, dass du auf das Szenarion nicht eingehst und deinen Standpunkt als "praktischer" "Dorf"-Schiri nicht schriftlich im Ton dieses Szenarios verteidigst.

Dies bestärkt mich in meiner Meinung,dass die Entscheidungsfindung bei Regelstreitigkeiten wohl doch mehr eine praktische Sache ist als eine, die durch ellenlange theoretische Erörterungen gelöst werden kann und muss.

Gruß John
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schwer

Beitragvon volz » 13. Mär 2007 02:13

hi,
so eine entscheidung fällt doch nicht etwa zu gunsten der hugenotten in der 3. runde possitiv aus, war doch schon knapp genug...aber würdet ihr gleich führen, wäre die saison doch keine herausforderung, eher langeweile :|
gruss + weiterhin die besseren blätter
kai
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Beitragvon Skatkommentator » 13. Mär 2007 18:58

@John: Tut mir leid, dass du enttäuscht bist, aber wir haben alle Argumente ausgetauscht, und darauf kommt es letztlich an. Ob ich mich noch in die Rolle eines Dorfschiris versetze oder meine Beiträge "rückwärts" schreibe, ist dann doch unerheblich. Außerdem kann man diese "Form" auch aus meinen vorherigen Beiträgen entnehmen. Na ja, wenn ich mal wieder mehr Zeit habe, schreibe ich ein Buch über den Streitfall. :lol:

@kannnix: Es wäre wirklich schön, wenn du noch etwas findest - wobei sich in dem Fall, dass du etwas findest, natürlich die Frage stellt, warum das nicht publik gemacht wurde. Mir jedenfalls geht es nicht darum, noch mehr Regeln einzuführen oder mir sogar ein Denkmal zu bauen. Wichtig ist mir nur die eindeutige - und möglichst auch plausible - Klärung einer wichtigen Regelfrage gegenüber der Skatöffentlichkeit vom höchsten Skatgericht (ich selbst darf ja leider nichts einschicken). Das ist vermutlich auch der Grund, warum das Internationale Skatgericht mich derart bekämpft: Würde es nämlich mit mir zusammenarbeiten, gäbe es (weil ich dafür gesorgt hätte) heute keine offenstehenden Regelfragen mehr - wodurch allerdings das Internationale Skatgericht mehr oder weniger überflüssig wäre. Das wäre aber zu tragisch und langweilig, oder? 8)
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Beitragvon Kannnix18 » 13. Mär 2007 20:38

Das mit den Denkmälern war eine Anspielung auf diejenigen, die, nachdem Skatfreund Schmidt mehr als 25 Jahre das Skatgericht geleitet hatte, sofort anfingen, an jahrzehntelang gut funktionierenden Regeln und Regelauslegungen "rumzuschrauben" !

Und davon blieb fast garkein & verschont!

Die grössten Stilblüten ( "Denkmäler " ) sind die Unsinnigkeiten, wo der Schiri wieder einen Zollstock braucht:

So war es schon einmal bis zu den 70ziger Jahren, als man noch einen Unterschied machte zwischen Zeigen und Hinlegen:

Da ging es oft um Zentimeter! :lol:

Und nun, nachdem "eigentlich mit der Definition : Zeigen und Hinlegen sind dasselbe", alle Schlitzohrigkeiten vom Tisch hätten sein müssen, kommt die neue (u.a.) Dummvariante mit dem Abkürzen, wobei es jetzt wieder unterschieden wird, ob man nur zeigt oder ob man auch abkürzt?
Der dämlichste Hammer ist dann noch ganz obendrauf die dämliche Erklärung zu den Urteilen bzgl. Spielaufgabe!!
Nach "alten Recht ,hat jemand mit dem Hinwerfen ( oder Zeigen ...oder Hinlegen ) ohne Kommentar zunächst lediglich angezeigt, dass er Rest machen möchte.
Das reichte vollkommen aus.
Denn die Gegner konnten ja Weiterspiel verlangen, wenn sie noch mehr erreichenwollten.

NUN ABER HABEN EINIGE MÖCHTEGERN-RICHTER MIT PSEUDOJURISTISCHEN fACHWISSEN 8 :!:

DARAUS EINE SCHAMLOSE URTEILSFINDUNG GEGENÜBER DEM GÜLTIGEN SPIEL UND DEM GEBOT DER FAIRNEß VERZAPFT:
Das ,was mit dieser erbärmlichen Auslegung ( dass man mit 4 schwarz wird ,oder ohne 4 schwarz machen kann) wiederspricht den ehernen Grundsätzen, nach denen ich nicht nur das Schiriwesen mitentwickelt habe, sondern auch mehr als 20 Jahre weitergegeben habe in Form von Seminaren nebst Prüfung.

Die Botschaft war und ist und sollte sein:

"Schutz des gültigen Spiels"

Alles andere ist Kokolorus und Schwachsinn.
Demnach könnte das Regelwerk beinahe auf einer Din-a 4 Seite untergebracht werden.
Dazu bräuchte es weder Kommentierungen in Bibelstärke, noch weiterführender, unter juristischer Kompetenz ( :?: ) verfasster Abhandlungen.

Sondern einfach nur kompetente, regelkundige und von den Geboten der Fairneß geprägte Schiedsrichter, deren Entscheidung beachtet werden, da sie sich Respekt und Anerkennung durch eigenes vorbildliches Verhalten verdient haben.

Leider hat sich alles in Postenjägerei und Platzhirschgebrülle verwandelt!

Deshalb habe ich meinen Ausweis abgegeben ,da ich nicht mit solchen Wölfen heule.
Sprich:
Ich würde bei Nachprüfungen niemals das Kreuzchen an Stellen machen, die gegen meine Auffassung von Skat verstoßen!
Und nur deshalb richtig ankreuzen, weil es so gefordert wird und ich nur dann meine Qualifikation verlängert bekäme.

Ich bin dann eben nicht mehr qualifiziert, obwohl ich den Ausweis Nr.9 habe, da ich sowohl in Zusammenarbeit mit dem damaligen Präsidenten Hermann Münnich ( mein Vereinskollege) Anfang der 70ziger diesen allerersten Lehrgang methodisch mitvorbereitet hatte,
alsauch zu den allerersten Schiedsrichtern daraufhin gehörte.

Was dann seid Anfang der 90ziger in diesem Bereich passierte, löst bei mir Kotzreize und Magenkrämpfe aus:

Lediglich die weltweit gültige Schaffung einer internationalen, anerkannten Regel war ab 1994 eine Idee und meine Bestrebung zugleich, die ich vehement und überall mitgetragen und verbreitet habe.
Im Hintergrund habe ich dazu die Verbands-Wasserköpfe" zum Umdenken gezwungen, weil man dabei ja mit der "Ispa" an einen Tisch musste.

Nach Aufhebung des seid 1974 (Gründung der Ispa) gültigen Doppelmitgliedschafts - und Teilnahmeverbotes, (auch so eine erbärmliche Beschlussfassung von Wasserköpfen zu Lasten der betroffen Skatspieler und gegen jedes Grundrecht verstossend!!!)

war die Fusion der Regeln eigentlich nur der 2. Schritt.

Der 3. wäre gewesen ,dass man gemeinsame Liga und Meisterschaften durchführt.

4.Und schlussendlich auch einen nationalen Verband.

Aber da haben dann die Postenjäger und Wasserköpfe wieder ihre Felle schwimmen sehen.

Was dann aus dem gemeinsamen Regelwerk so nach und nach gemacht wurde, ist nicht mehr im Sinne der geistigen Väter !!
Die wollten noch für den Einheitsskat werben und Mitglieder dazugewinnen!

Anstatt selbige zu verprellen mit Regelwaffen.

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Beitragvon Karlzberg » 13. Mär 2007 20:56

hab zwar nicht die ganze diskussion mitverfolgt, dennoch ist mir die kontroverse bezüglich der isko nicht entgangen.

das finde ich das schöne am online-skat...
da gibts solchen quatsch und vollkommen unsinnige regelauslegungen nicht. muss man auch nciht machen, da man keine spieler vor falschspiel und ähnlichem schützen muss.

aber ehrlich gesagt finde ich das, was ich bisher so von der isko kenne gelinde gesagt schwachsinnig.
das problem sehe ich aber nicht nur an den verantwortlichen selbst. ich denke, dass, egal wen man dahinsetzen würde (mit wenigen ausnahmen), immer ein solcher quatsch bei rauskäme.
man sehe sich nurmal die deutsche rechtssprechung an:
da ist es doch haargenau dasselbe, bzw. sogar noch schlimmer.

irgendwo sitzen da immer so ein paar lebensferne eierköppe, die meinen, sie hätten ne gute idee, die damit in wirklichkeit aber alles kaputt machen...
gez.: Das einzig wahre Bier
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