Handspiel mit Skateinsicht?

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Handspiel mit Skateinsicht?

Beitragvon Skatfuchs » 22. Apr 2007 11:30

Hallo Skatpinnies,

kürzlich passierte es in unserem Verein, dass der AS in MH nach vorgenommener Reizung das Spiel erhielt und ein Karo-Hand ansagte.
Beim "Rüberziehen" des Skates vom Kartengeber auf seine Seite passierte es, dass ein Blatt des Skates nach unten fiel und sichtbar eine spielentscheidende Karte, den kabu beinhaltete.
Wie ist zu entscheiden?
a. hat der AS sein Spiel sofort verloren?
b. ist der AS vom Reizen auszuschließen und die anderen beiden Spieler können sich überlegen, ob sie ihr Blatt reizen?
c. das Spiel wird normal fortgesetzt?
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Beitragvon Ast » 22. Apr 2007 16:12

Da die Gegenpartei den Skat aufgedeckt hat, ist das Spiel für den Alleinspieler als gewonnen anzuschreiben.

Gruß
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Beitragvon marvin » 22. Apr 2007 16:48

b auf keinen Fall. Das Spiel ist bereits angesagt, damit kann es nur noch gewonnen oder verloren werden.
Wer hat den Skat geschoben? Der Geber oder der Alleinspieler? Die andere Partei hat gewonnen.
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Beitragvon Skymaster » 22. Apr 2007 17:42

Warum lässt man den Skat beim Handspiel 4er Tisch nicht beim Geber ?
Es kann keiner aus versehen reinschauen wenn man den letzten Stich anschaut. usw.

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Beitragvon Skatfuchs » 22. Apr 2007 18:57

Hallo Skatpinnies,

der AS hat den Skat an sich "herangezogen" und dabei versehentlich ein Blatt zu Boden geworfen, was leider auch dabei noch aufgedeckt wurde!
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Beitragvon Ast » 22. Apr 2007 19:11

Achso!!

Dann natürlich Antwort A
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Beitragvon chrisdanny » 22. Apr 2007 22:13

hi,

und was wäre, wenn EINER der Gegenpartei sagt, "so will ich nicht gewinnen", also spiel mal ruhig...der ANDERE der Gegenpartei aber besteht auf sofortigen Spielverlust...
Skat ist wie Sex...es kommt immer auf die Situation an!
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Beitragvon Ast » 23. Apr 2007 10:33

Immer noch A

Gruß
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Beitragvon Skatkommentator » 23. Apr 2007 17:45

Sicher? 4.1.6 ISkO besagt: "Die schuldige Partei ist zum Weiterspiel verpflichtet, wenn es die andere Partei verlangt. Dann zählt der Regelverstoß als nicht begangen." Berücksichtigt man den Grundsatz der gemeinsamen Haftung der Gegenpartei (vgl. 3.5.2, 4.3.2, 4.3.3 ISkO), müsste es für 4.1.6 ISkO reichen, wenn bereits ein Gegenspieler Weiterspielen verlangt. Das läuft natürlich darauf hinaus, dass derjenige Gegenspieler über Spielentscheidung bzw. Spielfortsetzung entscheidet, der zuerst "Damit hast du verloren!" oder "Wir spielen weiter!" in die Runde wirft. Wie auch immer, ich habe die Regeln nicht erfunden.

Mir ist jetzt allerdings keine (veröffentlichte) Skatgerichtsentscheidung bekannt, die diese Frage bereits endgültig geklärt hat (wer eine solche oder gar eine Insider-Entscheidung kennt, nur her damit, aber bislang hat so etwas noch nie wirklich existiert). Was denkt ihr über dieses "Problem"?
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Beitragvon Ast » 23. Apr 2007 19:11

Du kannst nicht dem Gegenspieler 30 Punkte wegnehmen.
Wenn ein Gegenspieler einen Regelverstoss anzeigt, dann brauche ich keine 2 Gegenspieler um eine Entscheidung zu treffen.
Wenn ich in dem Fall als Schirti gerufen werde, muss ich immer auf Spielverlust entscheiden.

Gruß
Andreas
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Beitragvon John » 23. Apr 2007 19:16

ich stimme euch zu, am Spielverlust führt auf Verlangen kein Weg und keine Schirientscheidung zu, es ist natürlich Recht des AS, den Skat zu sich heranzuziehen, er trägt aber eben auch die Verantwortung dann dafür.
Natürlich können sich die GS darauf einigen, dass sie auf den zustehenden Spielverlust verzichten, und der dies Velangende seinen Wunsch zurückzieht.

Gruß John
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Beitragvon Skatkommentator » 23. Apr 2007 20:05

Ich hatte chrisdanny so verstanden, dass derjenige Gegenspieler, der Weiterspielen verlangt, sich zuerst zum Regelverstoß des Alleinspielers geäußert hat. Wenn das der Fall ist, muss 4.1.6 ISkO eingreifen. Meldet sich hingegen der Gegenspieler zuerst zu Wort, der Spielverlust verlangt, dann hat der Alleinspieler sein Spiel natürlich verloren (äußern sie sich gleichzeitig, haben wir ein Problem, aber auch dann sollte 4.1.6 ISkO angewendet werden, da die Eliminierung eines Regelverstoßes mit 4.1.6 ISkO wenigstens in der ISkO geregelt ist im Gegensatz zur Durchsetzung eines Spielverlustes).

Interessieren würde mich natürlich, wie das Internationale Skatgericht den Fall entscheiden würde. Bedenken sollte man dabei eins: Falls man wirklich auf Spielverlust entscheidet, obwohl zuerst derjenige Gegenspieler das Wort ergriffen hat, der weiterspielen will, dann gilt 4.1.6 ISkO faktisch nicht für die Gegenpartei (was wiederum nicht gewollt sein kann).

Übrigens: Es darf auch nicht darauf ankommen, aus welchen Motiven sich ein Gegenspieler auf 4.1.6 ISkO beruft (sofern es nicht betrügerische Absichten sind, aber hier wären es ja sogar extrem edle). Schließlich kommt es (mal wieder bis zur Grenze des Betruges) auch nicht darauf an, aus welchen idiotischen Gründen ein Gegenspieler z. B. ein Spiel aufgibt (das die Gegenpartei z. B. gewinnen könnte).
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