von Skatkommentator » 23. Apr 2007 20:05
Ich hatte chrisdanny so verstanden, dass derjenige Gegenspieler, der Weiterspielen verlangt, sich zuerst zum Regelverstoß des Alleinspielers geäußert hat. Wenn das der Fall ist, muss 4.1.6 ISkO eingreifen. Meldet sich hingegen der Gegenspieler zuerst zu Wort, der Spielverlust verlangt, dann hat der Alleinspieler sein Spiel natürlich verloren (äußern sie sich gleichzeitig, haben wir ein Problem, aber auch dann sollte 4.1.6 ISkO angewendet werden, da die Eliminierung eines Regelverstoßes mit 4.1.6 ISkO wenigstens in der ISkO geregelt ist im Gegensatz zur Durchsetzung eines Spielverlustes).
Interessieren würde mich natürlich, wie das Internationale Skatgericht den Fall entscheiden würde. Bedenken sollte man dabei eins: Falls man wirklich auf Spielverlust entscheidet, obwohl zuerst derjenige Gegenspieler das Wort ergriffen hat, der weiterspielen will, dann gilt 4.1.6 ISkO faktisch nicht für die Gegenpartei (was wiederum nicht gewollt sein kann).
Übrigens: Es darf auch nicht darauf ankommen, aus welchen Motiven sich ein Gegenspieler auf 4.1.6 ISkO beruft (sofern es nicht betrügerische Absichten sind, aber hier wären es ja sogar extrem edle). Schließlich kommt es (mal wieder bis zur Grenze des Betruges) auch nicht darauf an, aus welchen idiotischen Gründen ein Gegenspieler z. B. ein Spiel aufgibt (das die Gegenpartei z. B. gewinnen könnte).