Natürlich kann ich das noch einmal erklären. Im Ausgangsfall ging es bereits darum, dass der Kartenverrat von Mittelhand es dem Alleinspieler unmöglich macht, die Gewinnstufe "Schneider" zu erreichen. Entweder beruft sich der Alleinspieler auf den Regelverstoß (dann einfacher Spielgewinn) oder er will weiterspielen und schafft den "Schneider" nicht, da Hinterhand aufgrund der Äußerung von Mittelhand das Ass nicht legen wird.
Problematisch war zudem, dass Hinterhand das Ass bereits vorgezogen hatte, so dass der Alleinspieler es gesehen hat und Mittelhand es theoretisch hätte sehen können (aber nicht gesehen hat, da sie zum Alleinspieler geschaut hat). Normalerweise müssen Gegenspieler sichtbar gewordene Karten spielen, da sie sonst Kartenverrat begehen. Das gilt laut Internationalem Skatgericht aber nicht, wenn nur der Alleinspieler die Karte des Gegenspielers gesehen hat.
Dadurch entsteht das bereits angesprochene Dilemma: Der Alleinspieler kann durch den Kartenverrat die Gewinnstufe "Schneider" weder regeltechnisch noch spielerisch erreichen, zumal man Hinterhand nach der bisherigen Skatgerichtsrechtsprechung nicht zum Legen des Asses verdonnern kann. Dieses Ergebnis entspricht aber nicht gerade dem Gerechtigkeitsempfinden. Deswegen habe ich mir überlegt, wie man dem Alleinspieler auf regeltechnischem Wege doch noch zum "Schneider" verhelfen kann.
Möglichkeit 1: Dem Alleinspieler wird trotz des Regelverstoßes (im Widerspruch zu 4.1.5 ISkO) die Gewinnstufe "Schneider" ausnahmsweise zuerkannt, wenn die Gegenspieler mit dem Kartenverrat den Alleinspieler absichtlich/betrügerisch am Erreichen der Gewinnstufe gehindert haben. Bereits oben habe ich dargelegt, dass ich diese Lösung aufgrund der widersprechenden Regeln und der schweren Nachweisbarkeit nicht favorisiere.
Möglichkeit 2: Anstatt zu sagen, ein Gegenspieler müsse eine sichtbar gewordene Karte nicht beigeben, wenn nur der Alleinspieler sie gesehen hat, sollte man die Rechtsprechung folgendermaßen modifizieren/fortführen: Wenn der andere Gegenspieler die theoretische Möglichkeit hatte, eine sichtbar gewordene Karte des Gegenspielers zu sehen, muss diese Karte auf Verlangen des Alleinspielers gespielt werden. Das wäre konsequent und stimmig, da in den bisherigen Skatgerichtsentscheidungen der andere Gegenspieler nämlich diese theoretische Möglichkeit zur Einsichtnahme nicht hatte.
Aus diesen Gründen würde ich Hinterhand im Ausgangsfall zum Spielen des Asses verdonnern, wenn der Alleinspieler auf Weiterspielen besteht (solange es keine Entscheidung des Internationalen Skatgerichts zu einem solchen Fall gibt, ist das natürlich nur meine Empfehlung, auf die man sich zwar berufen kann, aber nicht berufen sollte
). Wäre Hinterhands Ass hingegen nicht für den Alleinspieler sichtbar geworden, würde es natürlich beim einfachen Spielgewinn des Alleinspielers bleiben (sofern man nicht die oben angesprochene Möglichkeit 1 in Ausnahmefällen in Betracht zieht). Manchmal kann eben ein einziger Aspekt den gesamten Sachverhalt auf den Kopf stellen.