Hätt´ste man

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Hätt´ste man

Beitragvon jayay » 24. Apr 2007 11:28

Bei einem 2-Serien-Preisskat ergibt sich im letzten Spiel an Tisch 1 folgende Endspielsituation:

VH kr10 kr07 heko he09 spielt Kreuz
MH he10 kaas ka10 ka09
HH heas heda he08 he07

MH führt die Wertung an, von "Hinten" kommt keiner mehr. Wenn VH allerdings "Schneider" spielt, überholt sie MH noch. HH ist ein relativ vorsichtiger, unerfahrener Spieler. Ich war Kartengeber und schaute in HH´s Karten. Die GS hatten bis dahin keinen Stich erhalten.

VH spielt he09 , MH bedient he10 und HH hat sofort das heas in der Hand. Bevor sie es jedoch bedienen kann sagt MH: Hätt´st man das As gezogen, die 10 war blank"! Daraufhin steckt HH das As zurück und legt die Dame.

VH möchte das Spiel jetzt "Schneider" gewonnen haben, da er die höhere Gewinnstufe erreichen muß um das Turnier zu gewinnen.

Kann Ihm dieses zuerkannt werden?
Gruß Jayay
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Beitragvon Paulpanther » 24. Apr 2007 12:03

Kartenverat ist klar, deshalb Spielgewinn für den Alleinspieler.
Schneider ist dann, wenn er vom Reizen her die Gewinnstufe benötigt.
Ob er die Gewinnstufe zum Turniersieg benötigt ist unwichtig.

PP
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Beitragvon Paulpanther » 24. Apr 2007 12:05

hab nochmal geschaut.
Er kann doch weiterspielen. Ist es dann nicht auch Schneider ??

Die Gegenpartei hat 13 Augen und im nächsten entledigt er sich des Königs.

PP
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Beitragvon First » 24. Apr 2007 12:12

Paulpanther hat geschrieben:hab nochmal geschaut.
Er kann doch weiterspielen. Ist es dann nicht auch Schneider ??

Die Gegenpartei hat 13 Augen und im nächsten entledigt er sich des Königs.

PP


Kann ja sein, dass die Gegner schon was liegen haben.


Hatten wir so einen Fall nicht mal?

Kartenverrat, aber leider nur einfach gewonnen, da Schneider erspielt werden muss. Unsportlich, aber ohne Konsequenzen.
Gut Blatt
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Beitragvon jayay » 24. Apr 2007 12:17

Tja, da habe ich wohl etwas falsch gemacht. Gib HH statt der he07 den piko . Ich bin mir nicht mehr ganz sicher welches Bild HH dabei hatte-es war jedenfalls so, dass die GP mit dem heas -Stich aus dem "Schneider" gekommen wären.

Es geht mir aber hauptsächlich um die Frage, ob hier eine höhere Gewinnstufe zuerkannt werden kann. Ich bin mir nicht mal sicher, ob MH es darauf angelegt hat HH einen Tip zu geben, aber seine Aussage war eben für den Ausgang des Spieles und des Turniers entscheidend.
Gruß Jayay
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Beitragvon Ekel Alfred » 24. Apr 2007 12:31

Nach 4.2 der SkWO verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung der ISkO.
Nach 4.3 kann jeder Teilnehmer der dagegen willkürlich verstößt vom Weiterspiel ausgeschlossen werden.
Nun kann man darüber diskutieren ob so eine Entscheidung bei einem Preisskat angemessen ist, oder nicht.
Bei einer offiziellen DSkV-Veranstaltung z.B. Einzelmeisterschaft, kann in so einem Fall gar nicht anders entschieden werden.
Man stelle sich mal vor bei der DEM in der letzten Runde an Tisch 1 , im letzten Spiel wäre so etwas passiert. Da kann es meiner Meinung nach keine andere Entscheidung, als Disqualifikation wegen absichtlichem Kartenverrat geben.
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Beitragvon todo » 24. Apr 2007 12:38

Mittelhand sollte gerügt werden (Verwarnung).

Der Schiri sollte ihm deutlich sagen, daß er sich jegliche Äußerungen und Gesten verkneifen muß! Seine Leichenrede über verpaßte Chancen kann er nach dem 10. Stich halten!

Mittelhands Brabbelei ist glasklarer Kartenverrat.
---------------------------------------------

Da MH das beabsichtigte Bedienen des Farbasses beklagt, muß er das Ass gesehen haben ("hätteste mal das Ass früher gespielt"). Ich meine, wenn das Ass vom Mitspieler gesehen worden ist, darf es nicht zurückgenommen werden, denn die Karte gilt m.E. als ausgespielt.

Somit wäre bei einem verlangten Weiterspiel vom Kreuzspieler der Schneiderfall immer noch erreicht. Ich bin mir der Definition "Wann gilt eine Karte der GP als gespielt?" jedoch nicht sicher.

--todo
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Beitragvon jayay » 24. Apr 2007 12:48

Todo,

MH sagte seine Worte in Richtung des AS´s. Er konnte das As von HH definitiv nicht gesehen haben.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob er wirklich der Meinung war, der AS hält das As, oder ob er HH (für den Fall, dass das AS dort sitzt) einen Tip geben wollte.
Gruß Jayay
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Beitragvon Skatkommentator » 24. Apr 2007 15:24

4.1.2 S. 3 ISkO: "Eine Karte gilt dann als (aus)gespielt, wenn sie komplett auf dem Tisch liegt." Ein Zwang zum Ausspielen einer Karte besteht laut Internationalem Skatgericht für einen Gegenspieler, wenn eine seiner Karten für den anderen Gegenspieler sichtbar wird. Kommt der Gegenspieler diesem Ausspielzwang nicht nach, gewinnt der Alleinspieler sein Spiel "einfach" wegen Kartenverrats, da nur der Alleinspieler sichtbar gewordene Karten zurücknehmen darf (4.1.9 S. 3 ISkO). Wird die Karte des Gegenspielers allerdings nur für den Alleinspieler sichtbar, darf der Gegenspieler laut Internationalem Skatgericht jede beliebige (andere) Karte ausspielen. Dies gilt allerdings eher für die Fälle, in denen der andere Gegenspieler auch nicht die theoretische Möglichkeit hatte, die Karte seines Partners zu sehen.

Deswegen würde ich wie folgt entscheiden: Durch den Kartenverrat von Mittelhand hat der Alleinspieler sein Spiel in jedem Fall "einfach" gewonnen. Will er gemäß 4.1.6 ISkO weiterspielen, wird Hinterhand dazu verpflichtet, das Ass zu legen (tut sie es nicht, handelt es sich um Kartenverrat, wobei sich der Alleinspieler dann wieder auf 4.1.6 ISkO berufen kann - um hier eine Endlosschleife zu vermeiden, braucht man einen einsichtigen Gegenspieler in Hinterhand oder einen sehr guten Schiedsrichter). Auf diese Weise kann der Alleinspieler noch den "Schneider" erspielen. Allerdings benötigt der Alleinspieler hierfür Regelkenntnis und das richtige Gespür. Endlich mal ein Paradefall dafür, wie Regelkenntnis den Spielerfolg entscheidend (-->Turniergewinn) beeinflussen kann.

Vertretbar wäre es sicher auch, Hinterhand nicht zum Ausspielen des Asses zu verpflichten. Dann hätten es die Gegenspieler aber geschafft, den Alleinspieler mit einer einzigen Äußerung sicher daran zu hindern, die "Schneider"-Gewinnstufe zu erreichen - und das sollte doch durch die Regelausleger auf jeden Fall verhindert werden.
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Beitragvon jayay » 24. Apr 2007 15:36

Das klingt gut und fair, aber im vorliegenden Fall ist das As von HH nicht sichtbar für die Gegenspieler geworden. Nur ich als Kartengeber habe gesehen, dass er es bereits in der Hand hatte.
Gruß Jayay
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Beitragvon Ekel Alfred » 24. Apr 2007 15:37

Bei einem Preisskat würde ich an die Fairneß der Gegenspieler appellieren, dem AS den Schneider zuzugestehen.
Dann hat der Spieler in MH noch den 2. Platz und sollte zufrieden sein.
Ansonsten gilt für mich die SkWO und danach kann man dem Spieler in MH auch die "rote Karte" zeigen und er geht ohne Preis nach Hause.
Bei großen Turnieren, sei es nun eine Einzelmeisterschaft oder z.B. der DP, oder ähnliches muß meiner Meinung nach sofort der Ausschluß kommen.
Bei einem kleineren Preisskat würde ich dem Spieler in MH deshalb die Möglichkeit zum einlenken geben, da ein Auschluß sicherlich auch Streit erzeugt den ich vermeiden möchte.
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Beitragvon jayay » 24. Apr 2007 15:47

Ja, das wäre sicher die sauberste Möglichkeit. Der "Kartenverräter" wird sicherlich lieber mit dem 2. Preis als mit nix nach Hause gehen.

Ich danke Euch für Eure Antworten.
Gruß Jayay
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Beitragvon Kannnix18 » 24. Apr 2007 16:11

Hi Regel-Fan-Pinnies;
Zu der geschilderten Problematik ein Beispiel, an dem noch klarer deutlich wird, dass ein kompetenter Schiedsrichter auch Ermessensspielräume hat.
Im obigen Beispiel würde ja sowohl die Aussage vom Karten geber ,als auch das Eingeständnis des Heas Besitzers ausreichen, um auf Schneider zu entscheiden.
Denn niemand darf durch Regelverstöße anderer benachteiligt werden :!:
(Dazu ein neuer Beitrag gleich im Anschluss.)

Beispiel:
Der AS spielt Grand-Hand mit 3.
Die Gegenpartei hat bisher den fetten 1. Stich:
pi10.pias,pida = -24

3 Stiche später führt der der As noch:

heas,he10,heda;
kras,kr10; krbu;

MH führt zu diesem Zeitpunkt:
krko,kr09,kr07;
heko,he09,he07;

5.Stich:
heas, he07,he08;
6.Stich:
kras,kr07,kr08;

7.Stich: krbu.......... :?:
MH nimmt sich eine Auszeit, weil es im Finale eines letzten Ligapieltages um diese wichtigen Punkte geht;

Voller Ungeduld HH daraufhin:

"Überleg nicht solange, du Herzstich--wir raus!?
Indem er sich mit diesem schlauen Vorschlag angesichts des ersten Stiches auch an den AS mit seiner (voreiligen ? ) Offerte wendet;

Tatbestand: eindeutiger Kartenverrat;

Schneider oder nicht Schneider?
Abstieg hing mit dieser Entscheidung zusammen!

Übrigens:
Im Stock lag krda, sodass durch Abwurf derselbigen auch kein Hinweis mehr spieltechnisch erfolgen konnte.
Ausserdem saß der Verräter ja hinter seinem Partner,was wiederum ohne Worte ganz allein von ihm eine Endscheidung abverlangt hätte.

Die Einrede:"Ich hätte sowieso Herz gehalten " ist demnach anzweifelbar.

Wie ist zu urteilen?
Welche Ableitungen?
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Beitragvon Paulpanther » 24. Apr 2007 17:37

ganz klar Kartenverat
-> der As hat sein Spiel gewonnen in der Gewinnstufe einfach.
Der Spieler mit der Äußerung in HH ist gegebenenfalls zu verwarnen.

PP
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Beitragvon Ekel Alfred » 24. Apr 2007 17:47

Der Kartenverrat kann sicher nicht folgenlos bleiben und der AS gewinnt sein Spiel nur einfach, insbesondere dann nicht wenn an diesen "Schneiderpunkten" die Punkteverteilung hängt.
Fraglich ob dieses auf dem Punktspieltag endgültig entschieden werden kann. Auf jeden Fall gibt es die Möglichkeit des Punktabzuges für die Mannschaft des "Kartenverräters".
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Beitragvon Kannnix18 » 25. Apr 2007 01:56

Da die Gegenpartei keinen glaubhaften oder nachvollziehbaren Beweis liefern konnte, in jedem Fall heko als Stich zu halten,
zumal sich dieser wederaus dem Spiuelverlauf in keinster Weise ablesen ließ,
noch dazu MH auch genauso gut auch krko hätte halten ( also mehr als eine Stichchance noch im Blatt) können, mithin also nicht "sowieso nur den heko" hätte halten können ( was dann als Argument für den normalen Spielgewinn ausgereicht hätte),

habe ich wegen der gemeinsamen Haftung für Versehen und Verstöße verbunden mit einer massiven Belehrung das Spiel Schneider werten lassen.

Die Gewinnnstufe wurde von mir zuerkannt, weil sie durch den Kartenverrat niemals mehr hätte erreicht werden können, zudem der Nachweis offenkundig war, dass diese zu 50 % ohne den Regelverstoß erreicht worden wäre.
Und niemand darf dadurch Nachteile haben ,weil sich andere am Tisch nicht regeltreu verhalten!!(siehe auch Fairneß Regel)

Ansonsten wäre dies ein Freibrief, um durch gezielte Bemerkungen praktisch jeden Schneiderplan im Ansatz zu vereiteln!

....wenn der Nachweis erbracht wird, dass bei regulärem Spielverlauf die Gewinstufe erreicht worden wäre....steht doch irgendwo?
Oder haben das die Elfenbeinturm- Regelexperten auch inzwischen aufgeweicht ?

Die Endscheidung wurde ohne Proteste von allen Beteiligten angenommen.

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Beitragvon Paulpanther » 25. Apr 2007 08:29

@kannix

...Gewinnstufe sicher erreicht worden wäre
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Beitragvon Kannnix18 » 25. Apr 2007 13:01

Genau Paul!
Und eben dieser winzige Unterschied wird von mir als Ermessensspielraum für den jeweiligen Schiri betrachtet!

Man kann nicht jeden Sachverhalt abregeln oder gar vorauskalkulieren ,falls er jemals eintreffen sollte, um dann alles an Entscheidungsfestlegungen abrufen zu können.
Wozu bräuchte man denn dann noch den Schiedsrichter, wenn man ihm nicht zutrauen (sprich: überantworten darf) , dass er im Rahmen seiner fundierten Regelkenntnisse auch mal Interpretationen ( .und damit ein Stückchen Neuland ggf. ) betreten muss. Eben weil ein vorliegender Sachverhalt so noch nicht genau vorgekommen ist.

"Die Regeln sind nur die (gigantische :cry: ) Regalwand!
Füllen mit Material ( also zwischen den Zeilen ) muss sie der Schiedsrichter.
Es ist seine Pflicht ,seine Urteile grösstenteils durch sinnvolle Deutung, geprägt vom Sportlichkeit -und Fairnessgedanken, sinnvoll abzuleiten."


Im obigen Fall wäre die Schneiderstufe zwar nur zu 50 % sicher erreicht worden, aber durch den Regelverstoß wurden die anderen 50 % aufgehoben,sodass die Beurteilung nachvollziehbar von allen mitgetragen wurde.

Sicher im eigentliche Sinne der Regel wäre "Schneider" z.B. erreicht worden und auch für jedermann sofort einleuchtend zuerkannt worden, wenn sich herausgestellt hätte, dass 2 mal Herz im Skat liegen.
Dann wäre auch der Kartenverrat irrelevant gewesen,da er keinen Einfluss mehr nimmt auf den Ausgang des Spiels, und niemand am Tisch einen Nachteil ( oder Vorteil ) gehabt hätte.
So war dies aber zu heilen.

Dennoch würde mich dazu noch die Meinung von Skatkommentatore interessieren?

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Entscheidung

Beitragvon John » 25. Apr 2007 15:35

Es geht bei beiden Fällen schließlich darum, dass der AS nicht durch unangemessene, unbestritten regelwidrige Handlungen und Äußerungen benachteiligt wird. Da die Skatregel in beiden Fällen die Zuerkennung des "Schneider" unzweifelhaft nicht hergibt (ob man dies ändern sollte oder könnte, ist eine andere Frage) sollte und könnte der Schiri angesichts der besonderen Bedeutung und des gegebenen Manipulationsverdachtes nicht zögern, die Begeher des Regelverstosses auf mögliche Folgen disziplinarrechtlicher Art aufmerksam machen und klarstellen, dass er den Fall nicht damit bewenden sein lässt, regelgerecht auf sofortigen Spielgewinn einfach zu entscheiden. Ggf. sollte er auch an den unschuldigen Partner appellieren, durch seine Ignorierung des Kartenverrats den Schneider zu ermöglichen und die Folgen von seinem Partner abzuwenden. Oder:

Er hat Mut zu einer Entscheidung (Gewinn mit Schneider), die zwar sicher bei einem Protest von einem Schiedsgericht gekappt werden würde, andererseits aber gerecht wäre, dem allgemeinen Anliegen dienen würde und letztlich darunter fällt, dass eben solche Fälle mit der ursprünglichen Regel des Einfachgewinns gar nicht erfasst werden sollten, bzw. an diese dabei kaum gedacht wurde. Es würde dabei nicht schaden, vom AS zu verlangen, speziell in diesem Fall, den Protest gegen die Schiri-Entscheidung schriftlich einzureichen. Mal schauen, ob er diesen Akt der Selbstbezichtigung mitmacht, nur um einen - eine Regelschwäche ausnützenden - Vorteil zu erlangen.

mfG

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Korrektur

Beitragvon John » 25. Apr 2007 15:36

nicht vom AS, sondern vom "Protestführer" meine ich natürlich.
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Beitragvon Kannnix18 » 25. Apr 2007 16:23

Übrigens John:)
Der "Streitfall ereignete sich bei einer Endrunde, wo ich turnusmäßig immer Vertreter des Dskv -Skatgerichtes hinzuladen durfte.
Zusammen mit mir waren es 4 Schiris.Der jeweils in erster Instanz Urteilende wäre dann bei Anrufung des vor Ort installierten Schiedsgerichtes für diese Instanz ausgeschieden,.Die verbleibenden drei hätten sich dann damit befasst.

Da die Mitglieder des Schiedsgerichtes bei DSKV -Endrunden immer aus Skatgerichtsmitgliedern besteht, kann bereits vor Ort und letztinstanzlich , somit also endgültig entschieden werden.

Da kein Protest gegen meine Entscheidung erfolgte, war diese damit bereits "rechtskräftig".

Im Nachhinein habe ich diesen Streitfall den anderen Schiedsgerichtsmitgliedern genau so vorgetragen:

Es wäre nur einer ( damit so nicht einverstanden gewesen, jedoch ein 2 / 1 Urteil zustande gekommen für meine Urteilsfindung:

Ich stimme dir zu, das es sinnvoll gewesen wäre, noch vor Ort formell Protest einzulegen , denn dann hätten wir ein Urteil vonm Skatgericht gehabt, was dann danach als Präzedenzfall immer so hätte Anwendung finden müssen auf allen Ebenen.
Trotz dieser Rechtsmittelbelehrung kam aber nichts mehr nach.

Schade eigentlich :cry:

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Beitragvon Skatkommentator » 25. Apr 2007 20:05

Oha, da möchte ich aber nicht in der Haut der Schiedsrichter stecken. Geht er streng nach der ISkO und der Skatgerichtsrechtsprechung, dürfte er den "Schneider" niemals zuerkennen. Ist er jedoch der Ansicht, die Gegenpartei wolle den "Schneider" absichtlich durch Regelverstoß verhindern, wäre es nur fair, dem Alleinspieler die Gewinnstufe ausnahmsweise zuzusprechen (was ja sonst nur über 4.1.5 ISkO geht).

(Einschub: Der sichere "Schneider"-Nachweis funktioniert übrigens nur in Fällen von 4.2.6 ISkO, wenn also während des Spiels mindestens eine Karte abhandengekommen ist; 5.2.8 ISkO hingegen behandelt Fälle, bei denen im Nachhinein streitig ist, ob der Alleinspieler die fragliche Gewinnstufe erreicht hat.)

Das Dilemma liegt aber nicht nur darin begründet. In der Praxis hat man selten alle Informationen zur Verfügung. Selbst wenn doch, kann man selten auf die Richtigkeit aller Informationen vertrauen - oftmals gelingt es nicht einmal, die Richtigkeit überhaupt zu ermitteln. Wie soll nun also der Schiedsrichter zu der Ansicht gelangen, die Gegenspieler hätten "betrogen"? Legt man den genauen Tathergang zugrunde (z. B. Offensichtlichkeit und Formulierung des Regelverstoßes) oder die konkrete Tisch- und Turniersituation (macht die Gewinnstufe einen Platz in der Endplatzierung aus?)? Sicher sein kann man sich selbst dann noch nicht, zumal die Gegenspieler jegliche unlauteren Absichten leugnen werden. Und auf solch eindeutige Fälle, in denen ein Gegenspieler absichtlich sein gesamtes Blatt vorzeigt, wird man (regeltechnisch gesehen leider, ansonsten zum Glück) kaum bis gar nicht treffen.

Daraus resultiert schließlich ein Gegensatz, den normalerweise John und ich verkörpern. :wink: Dieser lautet: "Gleiche Sachverhalte müssen gleich entschieden werden" (meine Rede) vs. "gerechte Einzelfallentscheidungen" (John). Es darf meinem Grundsatz nach nicht passieren, dass ein Schiedsrichter in einem solchen Fall den "Schneider" zuerkennt, ein anderer im gleichen oder in einem ähnlichen Fall jedoch nicht. Wird der "Schneider" zuerkannt, muss es sich hierbei um einen absoluten Ausnahmefall handeln. Ausnahmefälle sind jedoch grundsätzlich scheiße (dürfte jeder Jurist bestätigen können) und rufen die Gleichbehandlungsfanatiker auf den Plan. Und das muss ich sagen, obwohl ich diesen Ausnahmefall der Sache nach sogar für angebracht halte. Immerhin ist das Problem, durch Regelverstöße systematisch bzw. absichtlich die "Schneider"-Chance zu ruinieren, nicht erst seit gestern bekannt.

Im Endeffekt halte ich meine (in der Sache nach gleiche) Lösung regeltechnisch gesehen für besser gelungen. Wenn der Alleinspieler sich auf 4.1.6 ISkO beruft und der Gegenspieler zum Ausspielen der vorgezeigten Karte gezwungen wird, erreicht der Alleinspieler trotzdem die Gewinnstufe "Schneider" (Ausgangsfall). Im Fall von kannnix hingegen muss es grundsätzlich beim einfachen Spielgewinn bleiben. Über die Zuerkennung von "Schneider" kann man hier höchstens beim (schwierigen) Nachweis eines Betrugsfalles reden. Letztlich benötigen wir für solche Konstellationen eine entsprechende ISkO-Reform durch eine Norm, die z. B. lauten könnte: "Wird dem Alleinspieler durch einen Regelverstoß der Gegenpartei die Chance genommen, eine höhere Gewinnstufe zu erreichen, so muss ihm diese ausnahmsweise zuerkannt werden." Sicher ist leider: Dadurch werden die skatrechtlichen Probleme auch nicht weniger, und dabei denke ich in erster Linie nicht an den Wertungswiderspruch zu 4.1.5 ISkO.
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Beitragvon Paulpanther » 25. Apr 2007 23:22

Deswegen würde ich wie folgt entscheiden: Durch den Kartenverrat von Mittelhand hat der Alleinspieler sein Spiel in jedem Fall "einfach" gewonnen. Will er gemäß 4.1.6 ISkO weiterspielen, wird Hinterhand dazu verpflichtet, das Ass zu legen (tut sie es nicht, handelt es sich um Kartenverrat, wobei sich der Alleinspieler dann wieder auf 4.1.6 ISkO berufen kann


:?: :?: :?: kannst du das mal genauer erklären :shock:

MH hat durch seine Äußerung, dass seine 10 blank ist, Kartenverrat begangen, was dazu führt, dass der AS sein Spiel einfach gewonnen hat. Soweit ok. Aber wieso wird HH verpflichtet sein Ass zu legen. Das Spiel geht doch normal weiter, wenn der AS weiterspielen möchte, um die Gewinnstufe Schneider zu erreichen.
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Beitragvon Skatkommentator » 26. Apr 2007 00:14

Natürlich kann ich das noch einmal erklären. Im Ausgangsfall ging es bereits darum, dass der Kartenverrat von Mittelhand es dem Alleinspieler unmöglich macht, die Gewinnstufe "Schneider" zu erreichen. Entweder beruft sich der Alleinspieler auf den Regelverstoß (dann einfacher Spielgewinn) oder er will weiterspielen und schafft den "Schneider" nicht, da Hinterhand aufgrund der Äußerung von Mittelhand das Ass nicht legen wird.

Problematisch war zudem, dass Hinterhand das Ass bereits vorgezogen hatte, so dass der Alleinspieler es gesehen hat und Mittelhand es theoretisch hätte sehen können (aber nicht gesehen hat, da sie zum Alleinspieler geschaut hat). Normalerweise müssen Gegenspieler sichtbar gewordene Karten spielen, da sie sonst Kartenverrat begehen. Das gilt laut Internationalem Skatgericht aber nicht, wenn nur der Alleinspieler die Karte des Gegenspielers gesehen hat.

Dadurch entsteht das bereits angesprochene Dilemma: Der Alleinspieler kann durch den Kartenverrat die Gewinnstufe "Schneider" weder regeltechnisch noch spielerisch erreichen, zumal man Hinterhand nach der bisherigen Skatgerichtsrechtsprechung nicht zum Legen des Asses verdonnern kann. Dieses Ergebnis entspricht aber nicht gerade dem Gerechtigkeitsempfinden. Deswegen habe ich mir überlegt, wie man dem Alleinspieler auf regeltechnischem Wege doch noch zum "Schneider" verhelfen kann.

Möglichkeit 1: Dem Alleinspieler wird trotz des Regelverstoßes (im Widerspruch zu 4.1.5 ISkO) die Gewinnstufe "Schneider" ausnahmsweise zuerkannt, wenn die Gegenspieler mit dem Kartenverrat den Alleinspieler absichtlich/betrügerisch am Erreichen der Gewinnstufe gehindert haben. Bereits oben habe ich dargelegt, dass ich diese Lösung aufgrund der widersprechenden Regeln und der schweren Nachweisbarkeit nicht favorisiere.

Möglichkeit 2: Anstatt zu sagen, ein Gegenspieler müsse eine sichtbar gewordene Karte nicht beigeben, wenn nur der Alleinspieler sie gesehen hat, sollte man die Rechtsprechung folgendermaßen modifizieren/fortführen: Wenn der andere Gegenspieler die theoretische Möglichkeit hatte, eine sichtbar gewordene Karte des Gegenspielers zu sehen, muss diese Karte auf Verlangen des Alleinspielers gespielt werden. Das wäre konsequent und stimmig, da in den bisherigen Skatgerichtsentscheidungen der andere Gegenspieler nämlich diese theoretische Möglichkeit zur Einsichtnahme nicht hatte.

Aus diesen Gründen würde ich Hinterhand im Ausgangsfall zum Spielen des Asses verdonnern, wenn der Alleinspieler auf Weiterspielen besteht (solange es keine Entscheidung des Internationalen Skatgerichts zu einem solchen Fall gibt, ist das natürlich nur meine Empfehlung, auf die man sich zwar berufen kann, aber nicht berufen sollte :wink: ). Wäre Hinterhands Ass hingegen nicht für den Alleinspieler sichtbar geworden, würde es natürlich beim einfachen Spielgewinn des Alleinspielers bleiben (sofern man nicht die oben angesprochene Möglichkeit 1 in Ausnahmefällen in Betracht zieht). Manchmal kann eben ein einziger Aspekt den gesamten Sachverhalt auf den Kopf stellen.
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