Hi Pinnies, hallo Marc;
Kannste mal folgenden Fall unter die Lupe nehmen?
Und zwar aus heutuger Sicht nach den dazu veröffentlichten Urteilen und Regeln?
Bin mir ziemlich sicher, dass er ausreichen würde, um die Urteile in den zuvor genannten Fallbeispielen zu Regelverstößen bei offenen Spielen durch den Alleinspieler zu untermauern?
Kann es sein ,dass dieser Fall nicht (mehr) in den Sammlungen zu finden ist?
Dann wäre das eines der Urteile, nach denen du mich mal gefragt hattest.
Es gibt dieses Urteil vom Skatgericht aus Bielefeld ( denn wir hatten ja auch 2 davon. Das andere saß in Altenburg und war nichtmal Mitglied im DSKV bis zur Wende)
Kann es sein, dass dieses Urteil niemals in der Endscheidungssammlung berücksichtigt wurde ?
Ich habe als Sammler übrigens den Erstentwurf!
Es existiert aber bis heute, wurde niemals wiederrufen und ist aktueller denn je !
Der Fall:
MH spielt Null.
Nach drei Stichen ist er nicht mehr drin und zeigt den GS offen seine 7 Restkarten ( ohne Kommentar! Was das bei Nullspielen bedeutet, wissen wir? )
VH hat aber nochmal ausgespielt, worauf MH eine andere als die geforderte Farbe zugibt.
Die GS reklamieren Spielverlust wegen Nichtbedienen?
Fallbeispiel2 :
Gleiche Situation.
Hier zeigt MH seine Karten offen, und spielt dann aus. obwohl ein Gegner an der Reihe gewesen wäre!?
Wie ist zu endscheiden?
Und hier sehe ich die höchstrichterliche Brücke zu den zuvor geschilderten Fallbeispielen.
Genau diesen Fall wollte ich dem Deutschlandpokal-Oberschiri abends im Hotel immer wieder unter die Nase reiben.
Was glaubt ihr wohl, wie denn hier das ehemalige Skatgericht unter Vorsitz von Helmut Schmidt * damals geurteilt hat.
Muss ein DSKV-Schiri dennoch heute anders entscheiden ( Ast? )
Oder kennt ihr diese Rechtsprechung garnicht ?
Vor allem die Begründung ist sonnenklar und einleuchtend.
Deshalb meiner Meinung nach auch immer im Analogieschluss auf ähnliche "Regelverstöße (oberflächlich betrachte,) anwendbar.
Freunde beim Skat
Kannnix18