Falsch gehört?

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Falsch gehört?

Beitragvon Skatfuchs » 15. Jun 2007 14:51

Hallo Skatpinnies,

gestern beim Clubabend- es ist leider immer bei 10 Tischen ein ganz schöner Background-Lärm- reize ich in MH 18, worauf VH und HH sofort passen.
Ich hatte ein halb durchwachsenes Herzspiel.
Mit der Bemerkung: "Ihr Mauerblümchen" will ich den Skat aufnehmen, doch der Kartengeber deckt diesen auf, da er der Meinung ist, dass alle drei gepasst hätten. Im Skat lagen 2 Luschen, mit denen ich mein Spiel kaum gewinnen konnte! Die anderen beiden Spieler bestätigten aber, meine "18" deutlich gehört zu haben!
Wie ist zu entscheiden?
a. Es wird neu gegeben
b. Ich habe mein Spiel (Herz einfach) sofort einfach gewonnen.
c. Ich muss mein Spiel durchführen,was ich kaum gewinnen kann, zumal noch der Skat bekannt ist.
Ein Gut Blatt

Skatfuchs

Wer sich nach Regeln ängstlich richtet und hinter die Schablone flüchtet, den weihte nie mit seinem Kuß des Skates höchster Genius!
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Beitragvon Ast » 15. Jun 2007 15:07

natürlich b
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Beitragvon Das_Huhn » 15. Jun 2007 16:22

Der Kartengeber gehört zur Gegenpartei. Das aufdecken irgendwelcher Karten durch ihn nach erfolgtem Reizen hat somit den sofortigen Spielverlust der Gegenpartei zur Folge.

Wenn noch kein Spiel angesagt wurde, wird das am ehesten wahrscheinliche Spiel gewertet. Gibt es hierzu keine Einigung, muss der Schiedsrichter gerufen werden. Er legt das dann fest. Ist der AS mit der Entscheidung des Schiedsrichters nicht einverstanden, kann er auf Durchführung eines von ihm gewählten Spiels bestehen. Damit gilt dann aber der Regelverstoss als nicht begangen und der AS kann das Spiel auch verlieren ...

Gilt übrigens auch, wenn der Kartengeber während des Spiels mal eben den Skat aufnimmt und reinguckt, auch wenn keiner der Mitspieler ihn zu sehen bekommt.

Andererseits darf der Kartengeber auch aktiv eingreifen, wenn der AS z.B. falsch bedient. Wie gesagt: Er gehört zur Gegenpartei.

Grüße
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Beitragvon Wenzlator » 19. Jun 2007 17:25

Ja, natürlich Antwort b) mit der vom Huhn gegebenen Begründung.
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