von Skatkommentator » 27. Jul 2007 21:28
Nachdem ich das Urteil nun lesen konnte, hat sich auch aus meiner Sicht bestätigt, was der Skatfuchs bereits verkündet hat: Die Rechtsprechung des Internationalen Skatgerichts hinsichtlich Spielabkürzungen der Gegenpartei bei Nullspielen hat sich gewandelt. Derjenige Gegenspieler mit den Gegenkarten ("z. B. 10, Bube, Dame, König gegen 7, 8, 9, Ass des Alleinspielers) darf seine Karten nur in Vorhand vorzeigen, andernfalls begeht er Kartenverrat. Ich bin froh über diesen Wandel, hat doch der Alleinspieler nun wieder die (zugegebenermaßen geringe) Chance, bei seinem "Null Ouvert" mit blödem Kartensitz noch von der Dummheit seiner Mitspieler zu profitieren.
Gleichzeitig dürften sich damit solche Überlegungen erübrigt haben, die angestellt worden sind bezüglich einer Spielabkürzung des Gegenspielers ohne die Gegenkarten bei Nullspielen. Denn dieser Gegenspieler kann das Spiel mangels Gegenkarten nicht abkürzen und würde damit (was Kartenverrat bedeutete) seinem Partner signalisieren, die bei ihm fehlende Farbe endlich runterzuspielen.
Daraus resultiert die neue Faustregel: Wer als Gegenspieler bei einem Nullspiel eine Spielabkürzung vornehmen will, kann dies nur dann auf gewinnbringende Weise tun, wenn er 1. das Spiel des Alleinspielers aus eigener Kraft (also ohne die zwingende Mithilfe des anderen Gegenspielers) umbiegen kann (z. B. durch alle Gegenkarten auf seiner Hand) und 2. sich in Vorhand befindet.
Da ich diesen Themenkomplex noch in die Übersicht der wichtigsten Skatgerichtsentscheidungen einarbeiten will/muss und bereits seit Stunden vergeblich suche, hier noch eine Frage/Bitte an euch: Hat jemand die Fundstelle eines Skatgerichtsurteils (bzw. des zugrunde liegenden Sachverhalts) parat, in dem ein Gegenspieler mit den Gegenkarten bei einem Nullspiel eine zulässige Spielabkürzung vornimmt? Für die Nennung einer solchen (originären) Fundstelle wäre ich sehr dankbar. Schließlich käme ich mir blöd dabei vor, in der Übersicht "unveröffentlicht" zu schreiben, obwohl uns diese zulässige Form der Spielabkürzung hinlänglich bekannt ist.