Falsch ausgespielt oder nicht?

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Falsch ausgespielt oder nicht?

Beitragvon ReBOCK » 13. Apr 2008 09:51

Hi!

Vor einiger Zeit erlebte ich folgende Situation:

Ein älterer Mann, etwas behäbig spielend, brauchte sehr lang bis er seine Karte auf den Tisch legt. Durch seine langsame und unsaubere Art der Kartenführung konnte ich erkennen welche Farbe er zu spielen gedachte. Da ich aber Ausspieler war, warf ich blitzschnell die passende Farbe auf den Tisch und seine Karte kam nur Bruchteile später auf meiner zu liegen. In dieser betreffenden Situation beschwerte sich niemand und auch das Spiel des AS war nicht zu biegen, aber dennoch kann man sich fragen ob das falsches Ausspielen ist oder nicht.

Was würdet ihr sagen?

Gut Blatt
Der Spaß darf nie zu kurz kommen!
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korrekt

Beitragvon John » 13. Apr 2008 10:29

es gibt 2 regelgerechte und anerkannte Methoden, einen Partner am falschen Ausspiel zu hindern. Die erste ist die von dir geschilderte, die zweite kann man dann anwenden, wenn der Partner einen Stich des AS falsch eingezogen hat und nun ausspielen möchte. Es ist ausdrücklich in Entscheidungen erlaubt, einen Stich während des Spiels dem zuzuführen, dem er gehört. Das damit verbundene, eigentlich verbotene, Hindern am falschen Ausspiel, wird als Nebenprodukt der korrekten Handlung gesehen.

Frdl. Grüße

JOhn
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Beitragvon Skatkommentator » 13. Apr 2008 13:54

Na ja, ob man durch "schnelles berechtigtes Ausspielen" den Partner am unberechtigten Ausspielen hindert? Egal, die Hauptsache ist, dass das natürlich erlaubt ist. Wenn allerdings der Alleinspieler im von dir, ReBOCK, geschilderten Fall zu bemerken glaubt, dass du die Karte deines (gerade unberechtigt ausspielen wollenden Partners) gesehen hast, dann steht der Vorwurf des Kartenverrats (4.2.9 ISkO) im Raum.

Unabhängig davon ist im Rahmen von 4.1.8 ISkO, der einschlägigen Norm, noch vieles ungeklärt. Es gibt noch keine überzeugenden Kriterien dafür, wann man den Partner am unberechtigten Ausspielen hindert und wann nicht. Wenn nicht einmal die Äußerung "Ich bin am Ausspielen" für sich genommen genügt, um den Partner am unberechtigten Ausspielen zu hindern im Sinne dieser Norm (Entscheidungssammlung, 4.1.8 ISkO, Fall 2 [S. 122/123]), dann können wir 4.1.8 ISkO auch gleich abschaffen. Und bevor ich mich zum Affen mache und meine Hand zum Stoppschild oder zur Bahnschranke umfunktioniere (nur dann scheint 4.1.8 ISkO ja wirklich einzugreifen), lasse ich das Unheil lieber seinen Lauf nehmen.
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Praxis

Beitragvon John » 13. Apr 2008 14:27

Hierzu gibt es aber schon klare Urteile (ich wiederhole mich: bitte nicht nach Fundstelle frage, Antwort müsste lauten: mein Gehirn)

Die Feststellung "ich komme raus" in Verbindung mit einer erkennbaren Ausspielabsicht - und nur in Verbindung mit dieser - ist Hindern am falschen Ausspiel. Abschaffung wäre meines Erachtens kein Verlust für ein faires Kartenspiel, der 4.1.8. ist halt lediglich eine Festlegung, die man auch anders hätte treffen können. Aber ohne Interpretation des Einzelfalls geht es halt nicht.

Gruß

John
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