Moderator: Taronga
mr.kite hat geschrieben:Und mir unterstellt man, meine Sachverhalte klängen konstruirert .
Entscheidung: MH hat einen GH mit 4 gewonnen.
Begründung: Die GP hat einen Regelverstoß (falsche Kartenzahl) begangen. Dies kann durch die Aussage von VH belegt werden. Damit ist alles, was danach kam (Ausspiel) irrelevant.
Es ist ein Irrglaube, dass Regelverstöße nach Zusammenwerfen nicht mehr geahndet werden können. Sie können, wenn die schuldige Partei sie bestätigt.
mr.kite hat geschrieben:Denn wie immer ist man dann doch wieder zu feige, die richtigen Konsequenzen von unehrlichem Spiel zu fordern! Meist, weil man doch erhebliche Zweifel an der Unehrlichkeit hat.
Du dramatisierst eine mindestens fast alltägliche Situation im Skatgeschehen. Ein Skattisch ist kein Gerichtssaal und wird trotz eines ISKG und trotz Rechtsanwalten oder anderen Juristen, die als Schiris tätig sind, nie einer werden. Glücklicherweise!Es ist nicht Aufgabe von VH, seine Ehrlichkeit zu beweisen. Wer einem Anderen unterstellt, er sei unehrlich, der soll das auch beweisen. Und dieser Beweis wird hier niemandem gelingen. Also haltet Euch mal zurück, bevor Ihr derart über andere Menschen richtet!
Genau das weisst du auch nicht und kannst es eben nicht wissen, weil wegen anderer Handlungen es zu spät ist und der Nachweis nicht mehr erbracht werden kann. Genau in diese Richtung zielt doch die ganze Rechtsprechung im Skat.Ich möchte nicht wissen, wie oft regelunkundige Spieler nach flaschem Bedienen - sowohl als AS wie auch als GS - den Sieg verschenken, da sie sofort zusammenwerfen, obwohl sie schon 60 bzw. 61 Augen zusammen hatten
Da ist Huhn doch absolut Recht zu geben. Dass MrKite hier eine Aussage von einem Spieler, der ungewöhnlicherweise die Karten eines anderen nachgezählt hat total überbewertet und jeglichen Zweifel an der Richtigkeit seiner Zählung schon als Beschuldigung unter Unterstellung auffasst, ist nicht nachvollziehbar. Feststeht, dass der AS falsch ausgespielt hat und dass die Karten zusammengeworfen wurden. Man stelle sich mal vor, der AS würde nach dem ZusammenwerfenAußerdem stellt sich die Frage, ob ein Spieler überhaupt zweifelsfrei dazu in der Lage sein kann, die Anzahl der Karten eines Mitspielers zu zählen. Niemand verbietet es, zwei Karten hintereinanderzustecken, was durchaus auch zufällig geschehen kann. In sofern brauch es gar nicht mal den Vorwurf des Vorsatzes, um die Richtigkeit der Aussage von VH zu bezweifeln.
Ganz einfach darin, dass im einen Fall jemand versucht, sich einen Vorteil (Spielgewinn durch Regelverstoß) zu verschaffen, den Regelverstoß aber nicht beweisen kann. Im Fall hier handelt behauptet eine Partei, SELBST einen Regelverstoß begangen zu haben. Das wäre genau wie wenn ich sagen wüede: "Ich schulde dem John noch zehn Euro, weil er mir die vor vier Wochen geliehen hat". Das müsste ich unter keinen Umständen beweisen. Wenn John dagegen sagt: "Ich hab dem mr.kite vor vier Wochen zehn Euro geliehen, er soll sie mir zurückgeben" muss John das sehr wohl beweisen.John hat geschrieben:Man stelle sich mal vor, der AS würde nach dem Zusammenwerfen den Spielverlust zu vermeiden versuchen, indem er die Behauptung aufstellt, er habe 11 karten gehabt und einer der GS 9. Oder noch origineller: Spielgewinnforderung, weil einer der GS 11 gehabt habe und einer 9. Undenkbar, aber wo liegt der prinzipielle Unterschied?
mr.kite hat geschrieben:Ich drehe hier keine Beweislast um. Den Beweis für einen Regelverstoß muss immer die Partei erbringen, die einen Nachteil erlitten hat. Hier ist der AS der Beschwerte, weil er mit der fehlerhaften Kartenzahl zu kämpfen hat. ER ist in der Beweispflicht. Diesen Beweis kann er hier durch die Aussage eines Gegenspielers führen. Kein Schiedsrichter der Welt kann ernsthaft einem AS einen Spielgewinn durch Regelverstoß verweigern, wenn ein Gegenspieler diesen bestätigt.
Das_Huhn hat geschrieben:VH hält seine Karten noch auf der Hand und deren Anzahl ist korrekt
HH hat (laut Behauptung VH) keine korrekte Anzahl Karten auf der Hand
Erkläre mir, wie unter diesen Umständen der AS die korrekte Anzahl Karten halten kann.
Muss ja nicht. Er kann ja, wie beschrieben, zwischen Aufdecken und Zusammenschieben gezählt haben.Huhn hat geschrieben:Auf die Aussage von VH würde ich als Schiri (und ich habe bisher sicher mehr als fünfzig Turniere in dieser Rolle betreut) übrigens keinen Pfifferling geben, weil VH halt gar keine Möglichkeit hat, mit Sicherheit (und auf die kommt es an) die Karten eines anderen Spielers auf dessen Hand zu zählen. Deshalb wäre meine Entscheidung Verlust für den AS.
Kantholz hat geschrieben:Da HH 9 Karten hat, die Gesamtkartenzahl stimmt, muss der AS
eine unrichtige Kartenzahl- sei es auf der Hand oder sei es im Skat- haben.
damit haben eindeutig beide Parteien die unrichtige Kartenzahl
mr.kite hat geschrieben:Das_Huhn hat geschrieben:VH hält seine Karten noch auf der Hand und deren Anzahl ist korrekt
HH hat (laut Behauptung VH) keine korrekte Anzahl Karten auf der Hand
Erkläre mir, wie unter diesen Umständen der AS die korrekte Anzahl Karten halten kann.
VH: 10 Karten
MH: 10 Karten
HH: 9 Karten
Skat: 3 Karten
_____________
ges.: 32 Karten
Du, und auch Kantholz, vergessen hier, dass es um ein Handspiel geht. Und beim Handspiel zählen die Skatkarten nunmal nicht zu den Handkarten des AS. Ist ja auch logisch, denn er hat sie ja nicht auf die Hand genommen. Damit hat dann die GP eine unrichtige, der AS aber eine richtige Handkartenzahl.
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