Moderator: Taronga
Chris, das steht aber in glattem Gegensatz zu deiner ersten DarstellungFakt war, dass der Kartengeber keine Bemerkung machte "vergeben" oder ähnliches.
Wenn schon bei einer schriftlichen Darstellung solche Ungereimtheiten herauskommen, wie soll dann ein Schiri am Tisch - "die arme Sau" - hier einen Sachverhalt beurteilen können. Da hilft es eben nicht, etwas als "Fakt" zu deklarieren. Fakt ist höchstens eines, nämlich dass der Schiri verschiedene Informationen erhält, aus denen er allenfalls Wahrscheinlichkeiten ableiten kann, keineswegs aber Fakts - außer vielleicht dem, dass tatsächlich eine Karte am Boden lag und - vielleicht noch - eindeutig der Zeitpunkt der Beanstandung der falschen Kartenzahl festzustellen ist. Alles andere aber ist und bleibt interpretativer Bereich, wie schon der Widerspruch in deiner eigenen Falldarstellung deutlich aufzeigt.Daraufhin meint der Kartengeber "dann muss ich mich vergeben haben".
John hat geschrieben:
Ich sehe also 4 Varianten, deren Folge jeweils klar geregelt ist.
a) Karte war nicht im Spiel
b)Karte wurde vom KG unbemerkt während des Gebevorgangs auf den Boden geworfen
c)Karte wurde von HH unbemerkt auf den Boden geworfen
d)Karte wurde von HH absichtlich auf den Boden geworfen
Problem ist also in diesem Fall wohl nicht, wie zu entscheiden ist, wenn eine Variante feststeht, sondern, wie festgestellt werden kann, welche Variante zutrifft, bzw. wie zu entscheiden ist, wenn man genau das eben nicht sicher feststellen kann. Und genau dafür fehlen für Schiedsrichter trotz ISKO und ISKG-Urteilen tragfähige Entscheidungsgrundlagen.
So wie ich Chris verstehe, hat der Kartengeber BIS ZUM ZEITPUNKT der Reklamation von HH keine Bemerkung zu "vergeben" gemacht, er war also bis dahin der Meinung, richtig gegeben zu haben.
Erst NACHDEM die unrichtige Kartenzahl bemängelt wurde, hielt der KG wohl vergeben für möglich.
Genau diesen Teil kann ich aber nun nicht so stehen lassen, gerade im Hinblick auf die Ausgangsdarstellung. Es fehlt nämlich genau die Information, was dem Schiri von den Spielern übermittelt wurde, bzw. ob der Schiri über folgende Äußerung informiert wurde:Es kann auch sein, dass der Schiedsrichter einfach zu faul war, den Sachverhalt vernünftig zu ermitteln
Wenn ja, ist entweder die Begründung des Schiedsrichters - so wie Chris sie gegeben hat - glatter Unsinn oder sie ist nicht richtig wiedergegeben worden. Wenn nein, frage ich Chris, warum er dann diesen Satz des KG aufgeführt hat, wenn er doch - mangels Information darüber - bei der Schirientscheidung (um deren Richtigkeit es ja letztlich doch gehen soll) keine Rolle gespielt hat, bzw. haben kann. Ich bleibe also dabei: Chris, guter Fall, aber ohne die Klarheit dieses Punktes keine Lösung (im Rahmen einer Diskussion) möglich. Einfache Frage an mr.kite: Kann man in diesem Fall überhaupt etwas beweisen?Daraufhin meint der Kartengeber "dann muss ich mich vergeben haben".
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast