Moderator: Taronga
mr.kite hat geschrieben:Derbe Wortwahl zeugt selten von kompetentem Inhalt. Hier auch nicht.
mr.kite hat geschrieben:zaccone hat geschrieben:in dubio pro reo
Das ist Blödsinn, weil wir inter pares und nicht subordinativ zu entscheiden haben.
Schotte hat geschrieben:Ich habe gerade nochmal in die Skatgerichtsentscheidungen von 2010 geschaut und bin verwirrt. Während im obigen Fall wie zitiert entschieden wurde, gab es mit Bezug auf 3.4.1, 3.4.4 und 3.4.5 im Fall 5 eine völlig andere Entscheidung.
Erstens: 3.4.5 Fall 1 von 1995: AS sagt bei 24 Null an und muss nach Reklamation das Nullspiel als Null Ouvert durchführen. (Begründung: Eine ungültige Spielansage - nicht strafbar - ist sofort zu korrigieren. Dabei muss das angesagte Spiel innerhalb derselben Spielgattung/Farbe erhalten bleiben.)
Zweitens: 3.4.6 Fall 5 von 2010: AS legt bei 48 die Karten sofort offen auf und sagt Null Hand an. Hier hat er verloren und ihm ist ein Farb- oder Grandspiel abzuschreiben. Begründung: Da die Ansage "Ouvert" nicht erfolgte, kann sie auch nicht als Berechnungsstufe gewertet werden.
Warum hier mit zweierlei Maß gemessen wurde, weiß ich nicht.
mr.kite hat geschrieben:Das liest sich auf den ersten Blick logisch kantholz, aber eine "ungültige Ansage (strafbar)" gibt es einfach nicht. So etwas ist in der Skatordnung schlicht nicht vorgesehen und wird ja auch gar nicht gebraucht. Den entsprechenden Passus, warum das so ist hast Du sogar selbst genannt: "Da ein Spiel immer mit der Spielansage beginnt (eherne Grundregel)". Mit einer ungültigen Spielansage (Grand Hand nach Skataufnahme; Grand Schneider ohne Skataufnahme; ...) beginnt das Spiel eben noch nicht! Mit der Ansage "Null" bei 24 beginnt das Spiel eben schon (weil es eine gültige Ansage ist) und endet aufgrund der Überreizung auch sofort wieder.
ThomAss hat geschrieben:Null bei 24 ist laut ISkG natürlich eine "ungültige und strafbare Spielansage"
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