Moderator: Taronga
Kantholz hat geschrieben:selbstverständlich darf jeder die Regeln so clever für sich ausnutzen wie er vermag, das gehört in der Meisterklasse ganz selbstverständlich dazu.
Der vorliegende Fall ist jedoch sehr speziell.
Solange der AS NOH "ansagt" wird es keine Probleme geben.
Bei GO Ansage werden die GS vermutlich nach dem Schiri rufen.
Jetzt reduziert sich der Sachverhalt darauf, ob der Schiri "muss" oder der AS "kann" (das Spiel ansagen).
hinzu kommt, dass es keine reine Spiel- Ansage ist, denn das Spiel ist ja beendet bzw. wird nicht durchgeführt, sondern nur eine wertungstechnische Ansage.
Die GP hat das Recht, ihn zu einer Spielansage aufzufordern, wenn er das nicht tut. Aber es gibt keine Regel die gebietet, wann der AS sein Spiel anzusagen hat. Nur WIE (nämlich in einem Guss).kantholz hat geschrieben:Aber hat er nicht auch Pflichten, zB. das Spiel auch flüssig anzusagen?
Kein Versäumnis kein Vertretenmüssenkantholz hat geschrieben:Versucht er nicht hier, aus einem durch ihn mit zu vertetenen Versäumnis Kapital zu schlagen und zwar gleich 300% ?
Wird das nicht irgendwann langweilig, immer denselben Mist zu wiederholen?Eric hat geschrieben:Was mich halt hier wieder stört , ist dass die ISkO das eben nur so "verklausuliert" hergibt , und eben nicht eindeutig.
Schelldaus hat geschrieben:Hallo @marvin,
auch wenn diese Situation nur gestellt ist, geht es doch darum, dass die Gegenpartei nicht nur einen Fehler begeht, sondern gleich zwei. Das voreilige Aufdecken des Skats durch den Kartengeber, hätte den AS wahrscheinlich nur zur Bemerkung gebracht, dass er mit drei laufenden Buben einen NOH spielt. Selbst wenn MH seine Karten verdeckt auf den Tisch wirft, hätte sich nichts an der Situation geändert. Aber so macht MH den zweiten Fehler und wirft seine Karten offen auf den Tisch. Die Gegenpartei trägt damit eindeutig Schuld, an dem sich daraus ergebenden Vorteil für den Alleinspieler.
Gruß vom
Schelldaus
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