Moderator: Taronga
Wenzlator hat geschrieben:Regelverstöße sind sofort zu reklamieren, das hat der Alleinspieler m.E. hier versäumt. Das stumme Auflegen seiner Karten reicht insoweit nicht, das kann unterschiedliche Ursachen haben und stellt deshalb kein stillschweigendes (konkludentes) Reklamieren des Regelverstoßes dar (ergebnisorientierte andere Ansicht ist sicherlich vertretbar). Das Spiel ist entgegen der Begründung des Schiedsrichters mit dem Regelverstoß auch nicht automatisch beendet, sonst müsste man Regelverstöße ja nie reklamieren.
Vgl. Entscheidungssammlung, 4.5.8 ISkO, Fall 2: ""Wenn der Alleinspieler dieses laute Zählen sofort reklamiert ... muss ihm das Spiel als gewonnen gewertet werden."
http://skatverband.de/fileadmin/matthia ... schutz.pdf
Hier hat später der Schiedsrichter die Reklamation des Verstoßes gegen ISkO 4.5.8 für den Alleinspieler übernommen, so geht es nicht.
Also hat der verstummte Alleinspieler eine misslungene Abkürzung vorgenommen und verliert sein Spiel, da er ohne zutreffende Erklärung seine Karten aufgedeckt hat und nicht alle restlichen Stiche macht.
Ihre Anfrage:
Am letzten Clubabend ereignete sich folgender Vorfall: Während eines Spiels (noch nicht entschieden)
sagt der Kartengeber nach einem Stich der Gegenspieler: "Schneiderfrei". Der Alleinspieler will nun
sein Spiel wegen einer spielbeeinflussenden Äußerung als gewonnen gewertet bekommen.
Wird wie folgt entschieden:
Das Spiel ist weiter durchzuführen und seinem Ausgang entsprechend zu werten.
Begründung:
Es kommt immer wieder vor, dass während eines Spiels Äußerungen wie: „So jetzt sind wir erst mal
raus“, „Der Stich gehört mir“, „Und schon wieder ein Stich für uns“, „Noch zwei solcher Stiche und wir
haben gewonnen“ „usw.“. vorgenommen werden.
Nach Ansicht der SkG-Mitglieder entsprechen solche Äußerungen (meistens) den Tatsachen, sind allen
Beteiligten bekannt und nehmen daher keinen direkten Einfluss auf das im Gang befindliche Spiel. Aus
diesem Grund sehen wir keine Veranlassung, das Spiel zugunsten des Alleinspielers zu beenden.
kiebitz hat geschrieben:Das Urteil des Skatgerichts ist unvollständig und müsste wie folgt ergänzt werden: Der Alleinspieler ist wegen Suchens von fadenscheinigem Recht zu ermahnen.
mr.kite hat geschrieben:P.S.: HomerJay: Normen der ISkO zitiert hier niemand mehr, weil keiner Bock darauf hat das abzutippen. Wenn Du jemanden suchst, der sowas gerne macht, dann schau doch in den Spiegel.
mr.kite hat geschrieben:Wenzlator hat geschrieben:Regelverstöße sind sofort zu reklamieren, das hat der Alleinspieler m.E. hier versäumt. Das stumme Auflegen seiner Karten reicht insoweit nicht, das kann unterschiedliche Ursachen haben und stellt deshalb kein stillschweigendes (konkludentes) Reklamieren des Regelverstoßes dar (ergebnisorientierte andere Ansicht ist sicherlich vertretbar). Das Spiel ist entgegen der Begründung des Schiedsrichters mit dem Regelverstoß auch nicht automatisch beendet, sonst müsste man Regelverstöße ja nie reklamieren.
Vgl. Entscheidungssammlung, 4.5.8 ISkO, Fall 2: ""Wenn der Alleinspieler dieses laute Zählen sofort reklamiert ... muss ihm das Spiel als gewonnen gewertet werden."
http://skatverband.de/fileadmin/matthia ... schutz.pdf
Hier hat später der Schiedsrichter die Reklamation des Verstoßes gegen ISkO 4.5.8 für den Alleinspieler übernommen, so geht es nicht.
Also hat der verstummte Alleinspieler eine misslungene Abkürzung vorgenommen und verliert sein Spiel, da er ohne zutreffende Erklärung seine Karten aufgedeckt hat und nicht alle restlichen Stiche macht.
Primrose hat geschrieben:[Analog dazu wäre folgende Situation:
AS in VH sagt: Kreuz!
AS: Keinen Trumpf?
GS: Oh, Mist.
GS nimmt zurück.
AS wirft seine Karten in die Mitte.
Du hast verloren, du machst nicht Rest.
Ekel Alfred hat geschrieben:Der AS hat reklamiert, er hat das Spiel abgebrochen. Das er zu wenig gesprochen hat kann ja wohl kein Kriterium sein. Sonst kann man ja auch eine schriftliche Erklärung fordern.
Pgallert hat geschrieben:Nee Leute, das macht alles keinen Sinn. Ekel Alfred hat die Regeln ja oben gepostet.
Also: Es ist der Regelverstoss, der das Spiel beendet. Nicht die Reklamation. Man kann eine "Nicht-Reklamation" als Aufforderung zum Weiterspielen ansehen. Das Aufdecken der Karten ist aber gewiss keine Aufforderung zum Weiterspielen.
Und ja, ich wuerde MH wegen Suchen eines fadenscheinigen Rechts ermahnen.
Ich würde den Aufschrei der Gerechten ja verstehen wenn es sich hier um Kneipenspieler handeln täte die erstmals im Leben auf ein Turnier fahren.
Hervorhebung von mirISkG hat geschrieben:Der Alleinspieler hat sein Spiel verloren.
Alle Mitspieler haben sich jeglicher Äußerungen und Gesten zu enthalten, die geeignet sind, die Karten zu verraten oder den Spielverlauf zu beeinträchtigen (ISkO 4.2.9).
Nach ISkO 4.5.10 sind Verstöße gegen die Internationale Skatordnung und Skatwettspielordnung von jedem Teilnehmer sofort zu beanstanden.
Im vorliegenden Fall war die Frage von Hinterhand an Vorhand, ob sie Kreuz führt, ein Kartenverrat und damit ein klarer Regelverstoß nach ISkO 4.2.9, weil es ein Eingriff in das laufende Spiel zum Nachteil des Alleinspielers ist. Eine sofortige Reklamation des Alleinspielers hätte zum Spielabbruch zu seinen Gunsten geführt. Der Alleinspieler hat aber die ausgespielte Kreuz-Lusche mit Kreuz-Ass übernommen und damit die Aussage von Hinterhand billigend in Kauf genommen. Er hat der Gegenpartei einen Vorteil gelassen, der ihr nicht zugestanden hat. Da er seiner Verpflichtung zur sofortigen Beanstandung nicht nach gekommen ist und weiter gespielt hat, gilt der Regelverstoß als nicht begangen und das Spiel ist entsprechend seines Ausgangs zu werten.
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