Hallo zusammen,
der User "Eric" hat mich aus dem off gebeten, mal seine Gedanken hier darzulegen und stellvertretend für ihn, die Prügel dafür einzustecken.
Ich sehe dass mit dem Spielgewinn durch die "31" lange nicht so eindeutig wie die meisten hier. Mannikr hat ja die Begründung zu dem alten Fall von Chris gepostet, aus der ja schon hervorgeht, dass das ISkG hier auch zurückhaltend ist, und bei allgemeinen, zutreffenden Angaben sich ein Weiterspiel wünscht. Auch in dem erwähnten Fall 2 zu 4.5.8 in der Entscheidungssammlung wird explizit auf einen Nachteil für eine Partei durch den "Regelverstoß" abgestellt. Entsteht kein Nachteil für die andere Partei wird auch dort "Weiterspiel" mit evtl. Verwarnung der "Störer" angeregt.
Zudem möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen. Noch vor der Änderung der ISkO in 2014 lernte ich, dass das unberechtigte Einziehen eines Stiches für sich genommen NICHT zum Spielverlust für die entsprechende Partei führt, und in 2014 wurde beim 4.4.4 der Zusatz "Bei Zuwiderhandlungen gelten die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6" gestrichen, um die Straffreiheit dieses Vorgehens, dass ja an sich dennoch einen Regelverstoß darstellt, zu untermauern.
Und ebenso lernte ich mal, dass dies auch an anderer Stelle ausdrücklich durch weglassen des Verweises auf 4.1.3 bis 4.1.6 gewünscht sei. Anders ausgedrückt : Ohne diesen Verweis führt ein Regelverstoß nicht zur Beendigung des Spiels.
Daher komme ich zu dem Schluss, der sich ja auch in den Urteilsbegründungen ( Chirs , Fall 2 ) niederschlägt, dass ein Verstoß gegen 4.5.8 per se nicht zur Spielbeendigung führt, sondern nur, daher auch der Hinweis auf den 4.2.9 im 4.5.8 wenn sich durch den "Regelverstoß" ein spielbeeinflussender Nachteil für die jeweils andere Partei ergibt.
Und hier muss ich sagen, dass ich denke, dass bei so mancher Kleinigkeit die mittlerweile geahndet wird, man den 4.5.2 eigentlich streichen könnte. Beispiel :
VH spielt Grand.
1.
Ein GS "jetzt haben wir ja schon 31"
würde ich analog der Urteilsbegründung zum Fall von Chris nicht als spielbeeinflussend sehen.
( Und ja, wir hatten vor einigen Wochen auch über "Aussagen" im weitesten Sinne diskutiert. Ist ein schwieriges Thema, wo meine ich aber das ISkG gefordert wäre, zumindest mal einiges "aufzulisten" was ok ist, und was nicht ).
"Eric's" Meinung zum nachfolgenden Aufdecken der Karten druch den AS im Beispielfall ist die, dass hier keine Spielabkürzung nach 4.3.4 vorliegt und auch generell dann nicht vorliegt, wenn der AS im Glauben, dass ein Regelverstoß begangen wurde, seine Karten offen auf den Tisch legt. Auch klar, die GP darf so nicht verfahren und der AS sollte es auch nicht, aber im Falle eines, wenn auch nur irrtümlich angenommenen Regelverstoßes wird der AS grob benachteiligt, wenn ihm hier eine Spielabkürzung , und auch noch durch diese Spielabkürzung implizit ein Akzeptieren des - tatsächlichen oder vermeintlichen - Regelverstoßes aufgezwungen wird.
Natürlich kann es im geschilderten Fall sein, dass dem AS die genannte Zahl wirklich egal war ( oder er DIESE Regel nicht kennt ) und tatsächlich glaubte, alle weiteren Stiche zu machen.
Wenn er aber sagt, dass er aufgrund des seiner Meinung nach begangenen Regelverstoßes - und zwar gem. 4.2.9 ! - das Spiel als beendet ansah und nur deshalb auflegte, steht das erst mal im Raum. Das nicht zu akzeptieren unterstellt dem AS offen die Lüge, was mindestens eine Verwarnung, evtl. sogar den Ausschluss vom Weiterspiel nach sich ziehen müsste.
Ich wäre als Schiedsrichter ausgesprochen vorsichtig, ohne entsprechende Beweise einen Spieler, auch noch vor anderen Spielern, der Lüge oder des Betrugs zu bezichtigen.
Für "Eric" sieht die Lösung daher so aus : Der Schiedsrichter prüft anhand der individuellen Sachlage ( für John : Einzelfall ), ob der - zweifelsfreie - Verstoß gegen 4.5.8 auch einen Verstoß gegen 4.2.9 darstellt. Wird dies positiv entschieden ist das Spiel beendet und wird entsprechend den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gewertet. Wird ein Regelverstoß nach 4.2.9 verneint nimmt der AS seine Karten wieder auf und das Spiel fortgeführt und seinem Ausgang entsprechend gewertet.
So, und jetzt kurze Pause, muss mich jetzt erst mal in Watte packen....
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen
Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
Gotthold Ephraim Lessing