Dem bisher Gesagten ist bis hierhin ohne Probleme zuzustimmen. Das heißt:
1. Sind die Karten zusammengeworfen (vgl. 4.2.5 ISkO), ist der "Grand-Hand Schneider angesagt" dank "Kreuz-Bube" im Skat mit "Schwarz" gewonnen und bleibt es auch. Es sei denn vielleicht, der Kartengeber vom Nachbartisch meldet sich und behauptet, der "Kreuz-Bube" habe gar nicht im Skat gelegen (vgl. Streitfall 96).
2. Wenn das Spiel beendet ist, die Karten aber noch nicht zusammengeworfen sind, muss im Zweifel der Alleinspieler das Erreichen von Gewinnstufen und die Gegenpartei den Spielverlust des Alleinspielers beweisen (5.2.8 ISkO). Ab hier endet allerdings die Klarheit. Interessant ist nun nämlich zum einen die Frage: Kann die Gegenpartei zu diesem Zeitpunkt noch einen Regelverstoß des Alleinspielers bei der Spielabkürzung beanstanden? Vermutlich nicht wegen 4.5.10 S. 1 ISkO.
3. Betrachten wir zum anderen die Spielsituation zum entscheidenden Zeitpunkt der Spielabkürzung. John hat es schon gesagt, dass nicht ganz klar ist, wann eine Erklärung bei der Spielabkürzung nun zutreffend ist oder nicht. Die Frage ist, ob ein Irrtum in der Anzahl der abzugebenden Stiche die Erklärung unzutreffend macht. Diesbezüglich hatte ich mal die Formel aufgestellt: Ein Fehler von 0 auf 1 ist tödlich, ein Fehler von 1 auf x hingegen ist (in Verbindung mit einer Gewinnäußerung) unbeachtlich. Das heißt: Wer erklärt, er gebe keinen Stich mehr ab, und gibt doch noch einen Stich ab, begeht einen Regelverstoß. Dies stellt immerhin die gleiche Folge dar wie in dem Fall, in dem der Alleinspieler bei einem erklärungslosen Auflegen/Vorzeigen der Karten noch einen Stich abgibt. Erklärt der Alleinspieler allerdings, er gebe noch einen Stich ab (und gewinne sein Spiel in jedem Fall), gibt aber in Wirklichkeit 1 + x (z. B. 2) Stiche ab, ist die Rechtslage unklar.
Das Internationale Skatgericht hat einen solchen Fall bislang nicht entschieden. Ein Schiedsrichter könnte nun auf Regelverstoß entscheiden, da die Erklärung unzutreffend gewesen ist, oder er könnte sich auf Streitfall 72 berufen und sagen, es genügt, wenn die Äußerung des Alleinspielers erkennen lasse, dass er lediglich sein Spiel gewinnen möchte und werde.
http://www.dskv.de/upload_user/skatgeri ... f00072.php
Hierdurch könnte sich die kuriose Situation ergeben, dass der Umstand, ob der "Kreuz-Bube" im Skat liegt oder nicht, über den Spielausgang entscheidet. Liegt er drin, unterläuft dem Alleinspieler ein Irrtum von 0 auf 1, da die Gegenpartei über die "Kreuz-9" einen Stich macht, obwohl der Alleinspieler gesagt hat, mit "Kreuz-Bube" im Skat keinen Stich abzugeben (ergo Regelverstoß). Wenn der "Kreuz-Bube" aber nicht im Skat liegt, besteht ein Irrtum von 1 auf 2, da die Gegenpartei nicht nur den Stich mit "Kreuz-Bube" macht, sondern zusätzlich auch wieder einen über die "Kreuz-9" (auch Regelverstoß oder unbeachtlich?). Wo ist nun bloß das Präzedenzurteil, wenn man es braucht?
Zusammenfassung:
- Was die Gegenspieler als Spielausgang anerkennen, bleibt nach dem Zusammenwerfen der Karten beider Parteien auch bestehen (sofern der Alleinspieler nicht betrogen hat).
- Will die Gegenpartei dem Alleinspieler nach beendetem Spiel (ohne zusammengeworfene Karten) den Spielverlust nachweisen, kann sie sich wegen 4.5.10 S. 1 ISkO höchstwahrscheinlich nicht mehr auf eine fehlerhafte Spielabkürzung berufen, die sie zuvor gebilligt hat.
- Das Internationale Skatgericht muss endlich entscheiden: Macht ein Irrtum in der Anzahl der abzugebenden Stiche eine bei der Spielabkürzung vorgenommene Erklärung (immer oder jedenfalls ohne Gewinnäußerung) ungültig? Oder reicht es, wenn der Alleinspieler (zusätzlich) verlauten lässt, er werde sein Spiel in jedem Fall gewinnen (was ich absolut befürworte)?
Bis dahin kann sich der Alleinspieler, wenn er nicht sicher alle Stiche macht, durch eine Universalerklärung schützen: "Ich mache zwar nicht (in jedem Fall) alle Stiche, gewinne aber immer mein Spiel."
Übrigens: Man stelle sich folgenden Fall vor: Der Alleinspieler legt vor Spielentscheidung seine Karten auf (mit Ass, 10, Dame, Lusche einer Farbe als "Schwachstelle") und sagt, er gebe noch einen Stich ab. In Wirklichkeit gibt er aber gar keinen Stich ab, weil die restlichen Karten dieser Farbe nicht auf einer Hand sitzen. Verliert der Alleinspieler nun sein Spiel, weil er sich in der Anzahl der abzugebenden Stich geirrt hat, ihm also ein Irrtum von 1 auf 0 passiert ist? Vollkommen absurd...