Hallo zusammen,
Ich freue mich über die rege Beteiligung bei diesem Thema und bin froh darüber, noch ein paar Sachen klarstellen zu können. Insbesondere die Äußerungen von Kreuzpeter sind durchaus berechtigt und verlangen nach Aufklärung.
Zu den Buchrückenkommentaren:
Der Buchrückenkommentar von Christian Wulff wurde mehrfach abgeändert und gekürzt. Da ich glücklich war, überhaupt einen bekommen zu haben, habe ich mich gehütet, noch "Nachbesserungen" zu verlangen. Dieser Buchrückenkommentar dient außerdem hauptsächlich dazu, diejenigen Skatspieler anzulocken, die nicht die Skatforen durchstreifen. Man kann davon halten, was man will, aber ich wollte eben einen neuen Weg gehen, um Bewegung in den Skatliteraturmarkt zu bringen.
Was den Buchrückenkommentar von Thomas Kinback angeht, so haben die "eigenwilligen Entscheidungen" einen plausiblen Hintergrund. Im Buch gibt es einige Streitfälle, in denen die Entscheidung nur von einer einzigen Frage abhängt: Geht man streng nach den Regeln oder macht man zugunsten der Spielpraxis eine Ausnahme? Ich habe mich - im Gegensatz zu Thomas Kinback - oftmals zugunsten der Regeln entschieden. Thomas Kinback mag diese Entscheidungen für eigenwillig halten, aber streng genommen sind sie sogar korrekter als die vom Deutschen Skatgericht gefällten Urteile, die sich oftmals auf die Spielpraxis berufen. Ihr werdet bald sehen können, welche Entscheidungsbesprechungen mit diesem Problem zu kämpfen haben. Ohnehin darf nicht vergessen werden, dass jeder Entscheidungsbesprechung immer das entsprechende Urteil des Deutschen Skatgerichts zugrunde gelegt wird, und zwar selbst dann, wenn ich anderer Ansicht bin.
Zu Manfred Quambuschs Meinung:
Manfred Quambusch hat von mir eine Leseprobe erhalten, die aus 6 Streitfällen besteht. Demgegenüber hat Thomas Kinback das gesamte Manuskript mit allen 104 Streitfällen gelesen. Manfred Quambusch hatte, da ich aufgrund seiner Langsamkeit (allerdings auch bedingt durch seinen Reha-Aufenthalt) in Zeitnot mit den Buchrückenkommentaren geraten war, "brutto" einen Tag Gelegenheit, sich mit der Leseprobe zu beschäftigen. "Netto" kommt dabei natürlich nur ein Bruchteil heraus (vielleicht eine oder zwei Stunden, wer weiß?). Thomas Kinback hingegen hat das gesamte Manuskript über Wochen hinweg gelesen und konkrete inhaltliche Anmerkungen gemacht. Die einzige Anmerkung, die Manfred Quambusch in unserem einzigen Telefonat für mich übrig hatte, lautete sinngemäß: "Müller, Meier, Schmidt [Mitglieder der fiktiven Skatrunde innerhalb von "Skat: Streitfälle vor Gericht"], das ist doch alles nichts. Das ist zu dünn, zu anspruchslos. Das wird sich nicht verkaufen." Hätte er sich wenigstens einmal qualifiziert zum Inhalt geäußert, hätte ich ihn vielleicht sogar ernst genommen. Insofern solltet ihr auf Thomas Kinbacks Meinung hören, oder noch besser, euch selbst eine Meinung bilden.
Zu meinem fehlenden Schiedsrichterschein:
Skatregeln und ihre Auslegung kann man sich dank der im Internet vorhandenen Materialien problemlos selbst beibringen. Wenn man zudem noch einen juristischen Hintergrund hat, verfügt man über noch bessere Voraussetzungen. Die Entscheidungen des Deutschen Skatgerichts kann jeder kennen, aber ich dürfte einer der wenigen (zudem noch halbwegs fähigen) "Juristen" sein, die sich derart intensiv mit dem "Skatrecht" beschäftigen (bzw. beschäftigt haben). Das ist mir zumindest bedeutend mehr wert, als mir einen Lehrgang und eine Prüfung anzutun, bestehend aus 30 - 40 Multiple-Choice(!)-Fragen. Wenn ich die Zeit finde, werde ich meinen Schiedsrichterschein selbstverständlich noch machen. Bis dahin könnt ihr euch auf andere Weise von meinen Fähigkeiten überzeugen. Insbesondere im Regelbereich des offiziellen DSkV-Forums habe ich mich in den letzten Monaten stark betätigt (gerade heute Abend erst habe ich mir aufgrund eines neuen, entsprechenden Themas eine ausführliche 4.2.9-Analyse über "Tischkracher" zusammengeschustert
):
http://scripts.dskv.de/forum/index.php?site=forum&f=2
Da ich dieses Forum erst vor kurzem entdeckt habe, konnte ich mich hier natürlich noch nicht übermäßig beteiligen. Vielleicht kommt das ja noch - oder aber ihr gebt meinem Buch, dessen Entscheidungsbesprechungen sehr viel ausführlicher und kritischer als die des Deutschen Skatgerichts sind, eine Chance.
Kurz zu meinen spielerischen Fähigkeiten:
Ich selbst würde mich dem gehobenen Durchschnitt zuordnen. Zwar verfüge ich über gute Ansätze und Spielverständnis, aber ein Spiel dermaßen schnell in allen Details zu erfassen, wie viele hier im Forum das beherrschen, das kann ich noch nicht. Dafür wäre mehr Training, vielleicht auch in einem besseren Skatverein, nötig. Da ich jedoch viele Hobbys habe (und nebenbei mein Studium nicht weiter verschleppen will), scheue ich diesen Schritt (noch). Man darf auch nicht vergessen, dass ich erst 22 bin. Die wenigsten von uns waren mit 22 bereits Schiedsrichter und Spitzenspieler (Thomas Kinback war zu dem Zeitpunkt schon Schiedsrichter, aber ich glaube, selbst er war in dem Alter noch kein Spitzenspieler). Viel wichtiger ist allerdings: Mein Buch behandelt keine spielerischen Aspekte, sondern konzentriert sich allein auf das "Skatrecht". Das ist ja gerade das Besondere daran.
Und die Tatsache, dass ich allgemein ganz brauchbar schreiben kann, ist für ein Skatbuch auch nicht unbedingt verkehrt - zumal es dort viel lustiger zugeht als in meinen sonstigen Forenbeiträgen. Die Welt außerhalb der Bücher ist eben traurig.
In jedem Fall bin ich froh über die Gelegenheit, in diesem Thema die eine oder andere Frage klären zu können (und mit diesem Beitrag hoffentlich auch geklärt zu haben). Denn letztlich gehört zu der Philosophie meines Buches: Ihr werdet bestimmen können, was geändert werden soll. Schließlich wird eure Kaufentscheidung beeinflussen, ob sich das Thema "Regelstreitigkeiten beim Skat" in der Skatliteratur etablieren wird. Dann ist es nur fair, sich ganz an den Bedürfnissen des Lesers zu orientieren.