Moderator: Taronga
Der in der ISkO gleich doppelt geregelte Ausnahmetatbestand für überreizte Spiele (3.4.3 und 5.4.1) bezieht sich darauf, dass ein Bube im Skat lag und das Spiel dadurch überreizt ist.
John hat geschrieben:Karo ohne 5 bei 45 aufgegeben sind dann trotzdem 108!
Oder in einem anderen Beispiel: Nach Skataufnahme hat der Spieler die drei kleinen Buben - dann ist klar, dass er vorher höchstens "ohne 3" hatte. Bei einem Reizwert jenseits von 54 wäre dann ein Strecken in Karo nicht mehr möglich.
Wenn die vorhandenen Spitzen (ohne 1) einen Spielwert von 45 nicht mehr zulassen... dann hat das ISkG kein Recht, dann hat John Recht.
seh ich nicht.Er muss aber ein Spiel ansagen, das mindestens dem gebotenen oder gehaltenen Reizwert und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen entspricht.
Entscheidung:
Auch wenn kein Bube im Skat lag, darf der Alleinspieler sein angesagtes Spiel sofort oder nach dem ersten Stich für verloren erklären.
Begründung:
Die Berechtigung zum »Strecken« ergibt sich aus der oben genannten Bestimmung der ISkO. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Alleinspieler einen Buben im Skat gefunden hat..Er muss aber ein Spiel ansagen, das mindestens dem gebotenen oder gehaltenen Reizwert und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen entspricht
Meiner Meinung nach sollte jedes (theoretisch durchführbare) Spiel unabhängig von der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen aufgegeben werden können.
Das ISkG hat eindeutig anders entschieden.
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